Am 11. Dezember 2012 wurde in Berlin ein Abkommen zwischen der Regierung der Demokratisch-Sozialistischen Republik Sri Lanka und der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zur Erwerbstätigkeit von Angehörigen von Mitgliedern von diplomatischen und konsularischen Vertretungen von Sri Lanka und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet.
S.E. Sarrath Kongahage, Botschafter von Sri Lanka in Deutschland unterzeichnete für die Regierung der Demokratisch-Sozialistischen Republik Sri Lanka, und Hans Carl Freiherr von Werthern, Generaldirektor der Zentralabteilung des Auswärtigen Amts, unterzeichnete für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Unterzeichnung wird das Abkommens den Angehörigen der Mitglieder der diplomatischen und konsularischen Missionen von Sri Lanka und Deutschland ermöglichen, im jeweiligen Partnerland einer Berufstätigkeit nachzugehen.