06102024So
Letzte Aktualisierung:Mi, 02.10.2024

Ersatz für einen beschädigten Reisepass

Bitte beachten Sie, dass jeder, der die srilankische Botschaft in Berlin zu konsularischen Zwecken aufsucht, einen vorherigen Termin bei der Botschaft haben muss. Terminvereinbarungen sind ausschließlich über die Anwendung appointments.srilanka-botschaft.de möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass die Botschaft srilankische Staatsbürger in Deutschland für Statusaktualisierungen ihrer Bewerbungen nur über oben genannten Anlaufstellen kontaktieren wird. Die srilankische Botschaft in Berlin *übernimmt keine Verantwortung für Mitteilungen, die von anderen Kontaktstellen gesendet werden*.

Wenn Ihr Reisepass beschädigt wurde, so ist es die Aufgabe des Reisepassinhabers die zuständigen Behörden hierüber unmittelbar in Kenntnis zu setzen und einen neuen Reisepass zu beantragen. Reisen Sie niemals mit einem beschädigtem Reisepass.

Benötigte Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses als Ersatz für einen verlorenen oder gestohlenen Reisepass:

1) Reisepassantrag: Formular K (IM35)

2) Erforderliche Unterlagen wie unten unter "wie reiche ich das Antragsformular ein" beschrieben.

Antragsteller bei der Konsularabteilung sollten zwei (2) Kopien der relevanten Dokumente beibringen, die notwendig sind für Reisepässe, Registrierung von Geburten sowie Namensänderungen nach Scheidungen oder Hochzeiten.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente auf Englisch bzw. in englischer Übersetzung vorliegen.

Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.


Wie reiche ich das Antragsformular ein:

  • Antragsteller müssen ihren Antrag persönlich bei der sri-lankischen Auslandsvertretung stellen. Anträge, die per Post eingehen, werden nicht akzeptiert.
  • Die sri-lankische Auslandsvertretung leitet den beschädigten Reisepass zusammen mit den von Ihnen gemachten Angaben an das Department of Immigration and Emigration in Colombo. Die erforderlichen Maßnahmen werden ergriffen zur Ungültigerklärung Ihres Reisepasses, sobald Sie die entsprechenden Stellen hierüber informieren.
  • Das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers können durch einen Mitarbeiter der Auslandsvertretung bei einer persönlichen Übergabe des Antrags überprüft werden. Der Antrag ist in Anwesenheit des Konsularbeamten in den hierfür vorgesehenen Antragskästchen zweimal zu unterschreiben.
  • Die Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (vgl.unten) ist notwendig, da bei Unvollständigkeit die Antragsstellung sich verzögern oder der Antrag zurückgewiesen werden kann.
  • Die Gültigkeit eines sri-lankischen Reisepasses kann bis zu höchstens 10 Jahren vom Ausstellungszeitpunkt verlängert werden.  Danach ist ein Reisepass ungültig und ein neuer muss beantragt werden. Reisepässe werden vom Controller of Immigration & Emigration in Colombo, Sri Lanka, ausgestellt und NICHT durch eine sri-lankische Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sämtliche Reisepassanträge, die von einer sri-ankischen Auslandsvertretungen angenommen werden, werden von dieser nach Colombo geschickt, wo die maschinenlesbaren Reisepässe ausgestellt werden. Sobald der neue Reisepass aus Colombo bei der sri-lankischen Auslandsvertretung eintrifft, wird er umgehend an den Antragsteller weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr drei bis sechs Monate, wenn die vom Antragsteller beigefügten Unterlagen in Ordnung sind. Falls dies nicht der Fall ist und die zuständige Behörde in Sri Lanka noch mehr Angaben verlangt, so kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.
  • Zur Gewährleistung einer effizienten Bearbeitung der Anträge bittet die sri-lankische Auslandsvertretung Sie um Ihre Zusammenarbeit, d.h. der Einreichung aller geforderten Angaben und Unterlagen bei Antragstellung.Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen oder zur Zurückweisung Ihres Antrags führen. 

 

HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG:

WICHTIG: Eine Antragstellung erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwecks Übergabe des Reisepassantrags. Anträge auf Ausstellung eines neuen Reisepass bei Beschädigung können nicht per Post eingereicht werden.
 

1.) Holen Sie sich ein Antragsformular von der Botschaft von Sri Lanka

  •  Per Post: Bitte Senden Sie ein Antragsschreiben mit einem ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückbriefumschlag an die Botschaft von Sri Lanka in Berlin. Fügen einen Umschlag der Größe 23 cm x 10 cm (9 x 4 Zoll) bei. Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer in dem Antragsschreiben an. Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
  • Internet: Antragsformular und Merkblatt stehen im Download-Bereich dieser Website auf Singhalesisch, Tamilisch und Englisch zur Verfügung.
     

 2.) Anleitung zum Ausfüllen der Antragsformulare

a) Formular K, ordnungsgemäß nach Maßgabe des Folgenden ausfüllen:
- Die Antragsteller werden gebeten vor dem Ausfüllen der Formulare die Hinweise sorgfältig zu lesen.
- Die aktuelle Postanschrift und Telefonnummer in Deutschland ist in Kästchen 5 auf Seite 1 einzutragen.
- Das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers können durch einen Mitarbeiter der Auslandsvertretung bei einer persönlichen Übergabe des Antrags überprüft werden. Der Antrag ist in Anwesenheit des Konsularbeamten in den hierfür vorgesehenen Antragskästchen zweimal zu unterschreiben.
- Die Unterschrift ist zweimal in die auf dem Antragsformular vorgesehenen Kästchen zu schreiben.

b) Lichtbilder- und Unterschriftenabschnitt des Antrags
- Bitte lesen Sie die auf dem Formular gegebenen Anweisungen.
- Die Größe des Lichtbildes des Hauptantragstellers muss 3,5 cm x 4,5 cm ohne weißen Rand betragen. Die auf dem Bild abgebildete Person darf keine Brille tragen.
- Eines der Lichtbilder ist auf Seite 1 und die zwei anderer Lichtbilder auf Seite 2 einzukleben.
- Lichtbilder müssen das Gesicht frontal zeigen; beide Ohren müssen sichtbar sein.
- Bitte schreiben oder markieren Sie nichts auf den Lichtbildern. Das Bild auf der rechten Seite des Formulars muss mit dem Stempel einer zur Beglaubigung berechtigten Behörde gestempelt sein.
- Die Lichtbilder sollten innerhalb der letzten drei (3) Monate aufgenommen worden sein. Lichtbilder, die mehr als drei Monate alt sind werden nicht akzeptiert.
 

3-A) Benötigte Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses bei Verlust

  1. Kopie des verlorenen Reisepasses und ggf. vorherigen Reisepasses
  2. Geburtsurkunde des Antragstellers im Original und in Kopie
  3. Personalausweis (NIC) bzw. sri-lankischer Führerschein mit einer Kopie
  4. Original oder beglaubigte Kopie des  Visums für Deutschland mit einer Gültigkeit von 1 bis 3 Monaten
  5. Versicherung an Eides Statt eines Notars über den Verlust des Reisepasses. Die Unterschrift des Notars in der Versicherung an Eides Statt muss beglaubigt sein.
  6. Wenn die Versicherung an Eides statt auf Deutsch verfasst ist, so ist eine Übersetzung derselben ins Englische durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.
  7. VII. Wenn der Reisepass in Deutschland gestohlen wurde, so ist eine polizeiliche Bescheinigung über den Verlust des Reisepasses von der Polizeidienststelle beizubringen, bei welcher der Antragsteller den Verlust seines Reisepasses zur Anzeige gebracht hat.
  8. Bescheinigung einer deutschen Ausländerbehörde, dass der Reisepass nicht an sie übergeben wurde und/oder kein Antrag auf die Ausstellung eines deutschen Reisedokuments gestellt wurde sowie ein Aufenthaltsbescheinigung aus der hervorgeht, dass der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig ist (Visum).
  9. An sich selbst adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag. Wenn der Antragsteller eine Bestätigung über die Antragstellung benötigt, so ist ein weiterer mit 0.70 € frei gemachter Briefumschlag beizufügen.
  10. Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
  11. Bezahlung der Gebühr am Schalter. Für die aktuellen Gebührensätze konsultieren Sie bitte die Gebührenliste

3-B) Benötigte Unterlagen für den Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses bei  Beschädigung

  1. Kopie des beschädigten Reisepasses und ggf. vorherigen Reisepasses
  2. Geburtsurkunde des Antragstellers im Original
  3. Personalausweis (NIC) oder sri-lankischer Führerschein und mit einer Kopie
  4. Wenn die Sichtvermerkseiten (Visum) beschädigt sind, ist eine Bescheinigung des für Sie in Ihrem Bundesland zuständigen Ausländeramtes vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Sie ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  5. Eine von einem Notar ausgestellte Versicherung an Eides Statt, aus der hervorgeht wann und wo der Reisepass verändert bzw. beschädigt wurde . Die Unterschrift des Notars unter die Versicherung an Eides Statt bedarf der Beglaubigung.
  6. Wenn die Versicherung an Eides statt auf Deutsch verfasst ist, so ist eine Übersetzung derselben ins Englische durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.
  7. An sich selbst adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag. Wenn der Antragsteller eine Bestätigung über die Antragstellung benötigt, so ist ein weiterer mit 0.70 € frei gemachter Briefumschlag beizufügen. Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
  8. Bezahlung der Gebühr am Schalter. Antragsgebühr für Reisepass  335 €.

4.) Biometrische Daten

Gemäß dem sri-lankischen Einwanderungs- und Auswanderungsgesetz Nr. 20 aus dem Jahr 1948, geändert durch das Gesetz Nr. 07 aus dem Jahr 2015, ist es verpflichtend, von allen Passbewerbern die biometrischen Daten zu erheben. Dementsprechend müssen alle Bewerber ihre biometrischen Daten - Fingerabdrücke - bei Sri Lanka Immigration & Emigration einreichen.

In diesem Zusammenhang ist es zwingend erforderlich, dass Personen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 einen Reisepass über die Auslandsvertretungen Sri Lankas beantragen, bei ihrer ersten Einreise nach Sri Lanka biometrische Daten an das Department of Immigration & Emigration übermitteln. Die Ausreise des Antragstellers aus Sri Lanka wird nur gestattet, wenn er diese Anforderung erfüllt.

5.) Zahlung der Antragsgebühr >>>

Hinweis:

Zur Gewährleistung einer effizienten Bearbeitung der Anträge bittet die sri-lankische Auslandsvertretung Sie um Ihre Zusammenarbeit, d.h. der Einreichung aller geforderten Angaben und Unterlagen bei Antragstellung.Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen oder zur Zurückweisung Ihres Antrags führen.