19032024Di
Letzte Aktualisierung:Mo, 04. 03. 2024

Eintragung einer Geburt in Deutschland

Bitte beachten Sie, dass jeder, der die srilankische Botschaft in Berlin zu konsularischen Zwecken aufsucht, einen vorherigen Termin bei der Botschaft haben muss. Terminvereinbarungen sind ausschließlich über die Anwendung appointments.srilanka-botschaft.de möglich.

Die Geburt eines Kindes, das in Deutschland geboren wurde, kann von den Eltern (Staatsbürger Sri Lankas) bei der Botschaft von Sri Lanka (Berlin)  unter Vorlage der folgenden Dokumente registriert werden:

  1. Die originale internationale Geburtsurkunde des Kindes, ausgestellt durch die lokalen Behörden mit 02 Fotokopien.
  2. Die originale Heiratsurkunde der Eltern mit 02 Fotokopien (Englische Übersetzungen werden nicht akzeptiert).
  3. Reisepässe der Eltern mit 02 Fotokopien (Daten, Visa, Verlängerungsseiten & Einträge, falls vorhanden)(gegenwärtig sowie Reisepass zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes)
  4. Original Geburtsurkunde der Eltern mit 02 Fotokopien
  5. Erklärungsschreiben für Nicht-Registrierung der Geburt, falls die Registrierung der Geburt nicht innerhalb 3 Monaten nach der Geburt erfolgte, in 02 Kopien.
  6. Die sri-lankische Staatsbürgerschaft der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt wird vorausgesetzt.


Die unten genannten Formulare sollten für jedes Kind vom Vater oder der Mutter des Kindes ausgefüllt und unterzeichnet werden:

  1. Formular "Application for Registration of Birth outside Sri Lanka"
  2. Formular über Staatsangehörigkeit Ceylon nach Act No. 18 of 1948 in zweifacher Ausfertigung (Bitte liefern Sie eine Fotokopie des Originals.)
  3. Formular der Erklärung der Geburt unter Section 16 in zweifacher Ausfertigung (Formular B4 wird benötigt, wenn die Registrierung innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes vorgenommen wird.)
  4. Formular der Erklärung der Geburt unter Section 24 in zweifacher Ausfertigung (Formular B6 wird benötigt, wenn die Registrierung mehr als 3 Monate nach der Geburt des Kindes vorgenommen wird.)
  5. Erklärung der Staatsbürgerschaft durch den Vater oder die Mutter des Kindes in dreifacher Ausfertigung
  6. 3 Fotografien des Kindes (Größe 2.5 cm x 3.0 cm). Erfolgt die Eintragung der Geburt innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes, so sind hierzu keine Passbilder erforderlich, sondern das Zeugnis zweier sri-lankischer Staatsbürger.

Antragsteller bei der Konsularabteilung sollten zwei (2) Kopien der relevanten Dokumente beibringen, die notwendig sind für Reisepässe, Registrierung von Geburten sowie Namensänderungen nach Scheidungen oder Hochzeiten.


Gebühren

  • Informationen zu Gebühren finden Sie HIER!
  • Zwei an sich selbst adressierte Briefumschläge sollten dem Antrag beigefügt werden. Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.


WICHTIGER HINWEIS!

Registrierung von Geburten wird nur bei vorher vereinbartem Termin und bei Anwesenheit der Antragsteller in der Botschaft oder dem Generalkonsulat vorgenommen. Falls die Eltern des Kindes bei der Geburt des Kindes unverheiratet sein sollten, muss vom Vater des Kindes in Gegenwart eines hierzu autorisierten Mitarbeiters der Botschaft oder des Generalkonsulats (Friedensrichter) eine Erklärung zur Vaterschaft unterzeichnet werden, für die eine zusätzliche Gebühr von € 40,- berechnet wird.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Bilder von Kinder nicht in Reisepässe der Serie "N" eingetragen werden können, die nach April 2006 ausgegeben wurden. Eltern sollten in diesen Fällen eigene Reisepässe für Ihre Kinder beantragen.