21112024Do
Letzte Aktualisierung:Mi, 20.11.2024

Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft

Wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft Sri Lankas beantragen möchten und den Antrag über diese Vertretung einreichen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin über die offizielle Website der Botschaft.

Link: https://appointments.srilanka-botschaft.de/

Bitte beachten Sie, dass Antragsteller ihre Anträge auf die doppelte Staatsbürgerschaft direkt bei der Hauptverwaltung des Einwanderungs- und Auswanderungsministeriums einreichen können, ohne sie über diese Vertretung einreichen zu müssen.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zur Beantragung der doppelten Staats­bürgerschaft:

Antrag auf Wiedererlangung /
Beibehaltung der sri-lankischen Staatsbürgerschaft (doppelte Staatsbürgerschaft)

Anweisungen für Antragsteller, die die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen

Wer ist antragsberechtigt:

Eine Person, deren sri-lankische Staatsbürgerschaft gemäß Abschnitt 19, 20 oder 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 18 von 1948 bereits erloschen ist, oder eine Person, deren sri-lankische Staatsbürgerschaft wahrscheinlich erlischt, weil sie in Zukunft die deutsche Staatsbürgerschaft erhält.

  1. Wiedererlangung
    – Abschnitt 19(2) des Staatsbürgerschaftsgesetzes enthält Bestimmungen für Personen, deren Staatsbürgerschaft Sri Lankas aufgrund der Erlangung der Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erloschen ist und die danach den Status als Staatsbürger Sri Lankas wiedererlangen möchten.
  2. ODER
  3. Beibehaltung
    – Abschnitt 19(3) des Staatsbürgerschaftsgesetzes enthält Bestimmungen für Personen, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erlangen möchten, dabei aber die Staatsbürgerschaft Sri Lankas behalten möchten.

Ein sri-lankischer Staatsbürger, der seine sri-lankische Staatsbürgerschaft behalten möchte, oder eine Person, die keine sri-lankische Staatsbürgerschaft mehr besitzt, kann die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen.
Alle Antragsteller müssen eine der folgenden Kategorien A bis G auswählen, um die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Anweisungen zur Antragstellung

In „GROSSBUCHSTABEN“ auszufüllen.
Nicht zutreffende Wörter oder Wörter löschen, wo immer im Antrag ein * erscheint.
Bitte drucken Sie „Nicht relevant“ aus, wenn die Informationen nicht zutreffend sind.

Jedes Familienmitglied muss einen separaten Antrag zusammen mit drei farbigen Passfotos einreichen. Kleben Sie eines dieser Fotos oben rechts auf die erste Seite des Antrags.
Wer die Staatsbürgerschaft wiedererlangen möchte, sollte in dem entsprechenden Kästchen (√) ankreuzen, um anzugeben, unter welche Kategorie er sich bewirbt.
Die Erklärung auf Seite 6 muss vom Antragsteller unterzeichnet und von einem autorisierten Beamten der Botschaft von Sri Lanka beglaubigt werden. (Es wird eine Beglaubigungsgebühr von 64,00 Euro erhoben.)

Erforderliche Belege für den Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft

  1. Antragsformular für doppelte Staatsbürgerschaft
  2. Originale Geburtsurkunde des Antragstellers oder ein vom Generalregister ausgestellter Auszug (wenn der Antragsteller durch Registrierung Staatsbürger von Sri Lanka ist, die entsprechende Originalurkunde oder ein Auszug.)
  3. Wenn der Antragsteller verheiratet ist, die Heiratsurkunde oder ein vom Generalregister ausgestellter Auszug

Ein Antragsteller, der den Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abschnitt 19(2) einreicht (eine Person, deren sri-lankische Staatsbürgerschaft aufgrund der Erlangung der Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erloschen ist), muss zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten die folgenden Dokumente einreichen:

(a) Originale ausländische Staatsbürgerschaftsurkunde (falls in ausländischer Sprache, wird englische Übersetzung benötigt).
(b) Ausländischer Reisepass

Ein Antragsteller, der den Antrag auf Beibehaltung gemäß Abschnitt 19(3) einreicht (eine Person, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erwerben möchte, während sie beabsichtigt, die Staatsbürgerschaft von Sri Lanka zu behalten), muss zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten die folgenden Dokumente einreichen:

(a) Aktueller sri-lankischer Reisepass
(b) Daueraufenthaltsvisum

Alle Antragsteller über 16 Jahren müssen ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis einreichen nicht früher als 3 Monate nach Antragstellung aus dem jeweiligen Land der ausländischen Staatsbürgerschaft/ILR/Niederlassung/PR erhalten. Bitte besuchen Sie den Link https://www.fuehrungszeugnis.bund.de für das Verfahren zur Beantragung eines internationalen polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille in Deutschland

Antragsteller, die die Staatsbürgerschaft anderer Länder erworben haben, aber in Deutschland leben, müssen ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Land der Staatsbürgerschaft sowie das deutsche polizeiliche Führungszeugnis vorlegen

(c) Frühere sri-lankische Reisepässe (falls vorhanden)

Kategorien, unter denen eine Person die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen kann

Kategorie A
Personen, die älter als 55 Jahre sind und sich unter der „Alterskategorie“ (1.A) bewerben, müssen die Originalgeburtsurkunde oder einen vom Generalregister ausgestellten Auszug vorlegen

Kategorie B
Bewerber in der Kategorie „Berufstätige“ (1.B) müssen die Original-Bildungs-/Berufszeugnisse des Bewerbers einreichen (mindestens einjähriges Diplom oder höher oder eine andere Berufsqualifikation). * Diplominhaber müssen eine Bestätigung der Studiendauer von der betreffenden Universität mitbringen, sofern diese nicht im Zeugnis erwähnt wird.

Kategorie C
Bewerber in der Kategorie „Vermögenswerte/Eigentum“ (1.C) müssen den Originaldokumentennachweis über das Vermögen des Antragstellers einreichen, z. B.: Grundstücke oder andere unbewegliche Güter in Sri Lanka im Wert von 2,5 Millionen LKR oder mehr; Originalurkunden; Originalbewertungsbericht; und Original-Eigentumsbericht mit Herkunftsnachweis für dieselben, der nicht älter als 3 Monate ist. Wenn das Vermögen durch eine Schenkungsurkunde übertragen wird, muss es älter als 10 Jahre sein.

Kategorie D
Bewerber in der Kategorie „Festgeldanlage von 2,5 Millionen Rs. oder mehr“ (1.D) müssen den Original-Festgeldschein und ein Bestätigungsschreiben der Bank einreichen, aus dem hervorgeht, dass die Einlage für einen Zeitraum von drei (03) Jahren nach der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft gehalten wird. Das Schreiben muss innerhalb von 03 Monaten nach dem Datum der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft ausgestellt sein.

Kategorie E
Bewerber für die Kategorie „Festgeldanlage von 25.000 USD oder mehr – Kategorie“ (1.E) müssen die Original-Einlagenbescheinigung und ein Bestätigungsschreiben der Bank einreichen, aus dem hervorgeht, dass die Einlage für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft gehalten wird. Das Schreiben muss innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft ausgestellt sein.

Kategorie F
Bewerber für die Kategorie „Staatsanleihe (TB) oder Wertpapieranlagekonto (SIA) im Wert von 25.000 USD für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren – Kategorie“ (1.F) müssen eine Bescheinigung der zuständigen Behörde einreichen, aus der hervorgeht, dass die Anlage auch nach Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft nicht vor Fälligkeit abgezogen wird.

Kategorie G
Anträge in der Kategorie „Ehepartner eines Antragstellers oder unverheiratetes Kind unter 22 Jahren (Anträge müssen vor Vollendung des 21. Lebensjahrs und 6 Monaten eingereicht werden) des Antragstellers“ (1.G) müssen die Original-Heiratsurkunde (für den Ehepartner) oder die Original-Geburtsurkunde Sri Lankas (für unverheiratete Kinder – geboren in Sri Lanka) und die Original-Staatsbürgerschaftsurkunde Sri Lankas, ausgestellt gemäß Abschnitt 5(2) des Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 18 von 1948 (für unverheiratete Kinder – geboren außerhalb Sri Lankas), vorlegen. Als Ehepartner oder Kinder dieser Kategorie kommen nur Personen in Frage, deren Staatsbürgerschaft Sri Lankas gemäß Abschnitt 19, 20 oder 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 18 von 1948 erloschen ist, oder Personen, deren sri-lankische Staatsbürgerschaft wahrscheinlich erlöschen wird.

Hinweis: Übersetzte Dokumente werden nicht als Originaldokumente betrachtet. (Zum Beispiel: Englische Übersetzung von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Polizeiberichten usw.) Der Antragsteller muss die ordnungsgemäß ausgefüllten Anträge an das Einwanderungs- und Auswanderungsamt in Sri Lanka oder an die Botschaft von Sri Lanka einreichen.

Alle Dokumente außer denen in Englisch, Singhalesisch oder Tamilisch müssen zusammen mit einer von der Botschaft in Deutschland beglaubigten englischen Übersetzung eingereicht werden.

Wenn eine der Urkunden/Dokumente in einem anderen Land als Sri Lanka ausgestellt wurde, muss zusammen mit der Originalurkunde die Originalurkunde/ihre englische Übersetzung (wenn die Originalurkunde nicht in Englisch ist) eine von der zuständigen diplomatischen Vertretung in Deutschland oder der in dem Land, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, akkreditierte sri-lankische Vertretung beglaubigte Kopie der Urkunde eingereicht werden.

Bewerbungen per Post werden nicht akzeptiert. Antragsteller müssen mit der Bewerbung und den Originalen der erforderlichen Dokumente persönlich zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen. Wenn die eidesstattliche Erklärung in der Botschaft unterzeichnet werden soll, wird eine zusätzliche Gebühr von 64 € erhoben.

Nachdem der Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft bearbeitet und genehmigt wurde, fordert das Einwanderungs- und Auswanderungsministerium in Sri Lanka die Antragsteller auf, die Gebühr für die doppelte Staatsbürgerschaft zu entrichten.

Gebühr für doppelte Staatsbürgerschaft – gültig ab 01.12.2022
Hauptantragsteller 2000,00 USD
Ehepartner des Antragstellers 500,00 USD
Unverheiratetes Kind unter 22 Jahren 500,00 USD
*Es fallen weitere Gebühren an.