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Letzte Aktualisierung:Mo, 04. 03. 2024

Beantragung eines neuen Reisepasses bei Diebstahl oder Verlust (außerhalb Sri Lankas)

Bitte beachten Sie, dass jeder, der die srilankische Botschaft in Berlin zu konsularischen Zwecken aufsucht, einen vorherigen Termin bei der Botschaft haben muss. Terminvereinbarungen sind ausschließlich über die Anwendung appointments.srilanka-botschaft.de möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass die Botschaft srilankische Staatsbürger kontaktieren wird
Deutschland für Statusaktualisierungen ihrer Bewerbungen nur über oben
genannten Anlaufstellen.  Die srilankische Botschaft in Berlin *übernimmt keine Verantwortung für Mitteilungen, die von anderen Kontaktstellen gesendet werden*.

Wenn Ihr Reisepass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, so ist es die Aufgabe des Reisepassinhabers die zuständigen Behörden hierüber unmittelbar in Kenntnis zu setzen, um zu vermeiden, dass der gestohlene Ausweis für illegale Geschäfte missbräuchlich verwendet  und ein Strafbarkeitsvorwurf wegen Beihilfe zu einer Straftat gegen Sie erhoben werden kann. 


Benötigte Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses als Ersatz für einen verlorenen oder gestohlenen Reisepass:

1) Reisepassantrag: Formular K (IM35)

2) Formular zur Meldung eines gestohlenen oder verlorenen Reisepasses ("Stolen or Lost Passport Complaint Form")

3) Polizeiliche Verlust-bzw. Diebstahlsanzeige

4) Erforderliche Unterlagen wie unten unter "wie reiche ich das Antragsformular ein" beschrieben.

!Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.

Antragsteller bei der Konsularabteilung sollten zwei (2) Kopien der relevanten Dokumente beibringen, die notwendig sind für Reisepässe, Registrierung von Geburten sowie Namensänderungen nach Scheidungen oder Hochzeiten.

Schriftt-für-Schritt-Anleitung:

  • Laden Sie auf dieser Webseite das Formular zur Meldung eines gestohlenen oder verlorenen Reisepasses ("Stolen or Lost Passsport Complaint Form") herunter oder beziehen Sie dieses Formular von www.immigration.gov.lk.
  • Zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl bei der örtlichen Polizei an Ihrem Wohnort unverzüglich, um hierüber eine polizeiliche Bestätigung zu erhalten.
  • Reichen Sie wie unter "wie reiche ich das Antragsformular ein" beschrieben die geforderten Unterlagen bei der nächstgelegenen sri-lankischen Auslandsvertretung ein. Fügen Sie Ihrem Antrag das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular zur Meldung eines gestohlenen oder verlorenen Reisepasses ("Stolen or Lost Passsport Complaint Form"), die polizeiliche Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige, das Formular K zur Beantragung eines neuen Reisepasses und die entsprechenden Unterlagen bei.
  • Die sri-lankische Auslandsvertretung wird diesen Antrag gemeinsam mit den Angaben des gestohlenen und verloren Reisepasses an die zuständige sri-lankische Behörde, das Department of Immigration & Emigration, weiterleiten.

 

Wie reiche ich das Antragsformular ein:

  • Antragsteller müssen ihren Antrag persönlich bei der sri-lankischen Auslandsvertretung stellen. Anträge, die per Post eingehen, werden nicht akzeptiert.
  • Das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers können durch einen Mitarbeiter der Auslandsvertretung bei einer persönlichen Übergabe des Antrags überprüft werden. Der Antrag ist in Anwesenheit des Konsularbeamten in den hierfür vorgesehenen Antragskästchen zweimal zu unterschreiben.
  • Die Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (vgl.unten) ist notwendig, da bei Unvollständigkeit die Antragsstellung sich verzögern oder der Antrag zurückgewiesen werden kann.
  • Die Gültigkeit eines sri-lankischen Reisepasses kann bis zu höchstens 10 Jahren vom Ausstellungszeitpunkt verlängert werden.  Danach ist ein Reisepass ungültig und ein neuer muss beantragt werden. Reisepässe werden vom Controller of Immigration & Emigration in Colombo, Sri Lanka, ausgestellt and NICHT durch eine sri-lankische Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sämtliche Reisepassanträge, die von einer sri-ankischen Auslandsvertretungen angenommen werden, werden von dieser nach Colombo geschickt, wo die maschinenlesbaren Reisepässe ausgestellt werden. Sobald der neue Reisepass aus Colombo bei der sri-lankischen Auslandsvertretung eintrifft, wird er umgehend an den Antragsteller weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr drei Monate, wenn die vom Antragsteller beigefügten Unterlagen in Ordnung sind. Falls dies nicht der Fall ist und die zuständige Behörde in Sri Lanka noch mehr Angaben verlangt, so kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.
  • Zur Gewährleistung einer effizienten Bearbeitung der Anträge bittet die sri-lankische Auslandsvertretung Sie um Ihre Zusammenarbeit, d.h. der Einreichung aller geforderten Angaben und Unterlagen bei Antragstellung.Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.

 

Wichtige Hinweise:

  • Reisepässe, die als verloren oder gestohlen gemeldet wurden verlieren ihre Gültigkeit und können nicht mehr zum Reisen verwendet werden. Benutzen Sie niemals einen als gestohlen oder verloren Reisepass.
  • Benutzen Sie einen gestohlenen oder verlorenen Reisepass nicht wieder, wenn Sie diesen nach Anzeigeerstattung bei der Polizei wiederfinden sollten.
  • Die Angaben, die Sie im Zusammenhang mit dem gestohlenen oder verlorenen Reisepass machen werden in unserem Reisepasssystem über gestohlene und verlorene Reisepässe gespeichert.
  • Die Angaben der Ungültigkeitserklärung eines Reisepasses werden automatisch an INTERPOL weitergeleitet, um so weltweit einen Missbrauch zu verhindern!
  • Es wird Ihnen dringend empfohlen sich umgehend um einen neuen Reisepass zu bemühen, um jegliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
  • Ein einmal als gestohlen oder verloren gemeldeter Reisepass kann seine Gültigkeit nicht wiedererlangen.
  • Sollten Sie den als gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepass wieder finden, so schicken sie diesen bitte umgehend an untenstehende Adresse. Auf Verlangen können wir einen von Ihnen eingereichten Reisepass nach der Ungültigkeitsempfehlung an Sie zurückschicken. Falls dies nicht gewünscht wird, so wird der Reisepass vernichtet.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente auf Englisch bzw. in englischer Übersetzung vorliegen.

 

Verlorene und wiedergefundene sri-lankische Reisepässe

Sri-lankische Reisepässe, die nachdem Sie als verloren gemeldet wurden, wiedergefunden werden oder von Dritten gefunden werden sind per Post in einem robusten Briefumschlag an folgende Adresse zu senden:

Lost / Stolen Passport Desk
5th Floor
Department of Immigration and Emigration
No: 41, Ananda Rajakaruna Mawatha
Colombo 10 
Sri Lanka

 

 

HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG:

WICHTIG: Eine Antragstellung erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwecks Übergabe des Reisepassantrags. Anträge auf Ausstellung eines neuen Reisepass bei Beschädigung oder Verlust können nicht per Post eingereicht werden.
 

1.) Holen Sie sich ein Antragsformular von einer sri-lankischen Auslandsvertretung

  •  Per Post: Bitte Senden Sie ein Antragsschreiben mit einem ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückbriefumschlag an die Botschaft. Fügen Sie Briefmarken im Wert von 3,95 € und einen Umschlag der Größe 23 cm x 10 cm (9 x 4 Zoll) bei. Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer in dem Antragsschreiben an.
  • Internet: Antragsformular und Merkblatt stehen im Download-Bereich dieser Website auf Singhalesisch, Tamilisch und Englisch zur Verfügung.
     

 2.) Anleitung zum Ausfüllen der Antragsformulare

a) Formular K, ordnungsgemäß nach Maßgabe des Folgenden ausfüllen:
- Die Antragsteller werden gebeten vor dem Ausfüllen der Formulare die Hinweise sorgfältig zu lesen.
- Die aktuelle Postanschrift und Telefonnummer in Deutschland ist in Kästchen 5 auf Seite 1 einzutragen.
- Das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers können durch einen Mitarbeiter der Auslandsvertretung bei einer persönlichen Übergabe des Antrags überprüft werden. Der Antrag ist in Anwesenheit des Konsularbeamten in den hierfür vorgesehenen Antragskästchen zweimal zu unterschreiben.
- Die Unterschrift ist zweimal in die auf dem Antragsformular vorgesehenen Kästchen zu schreiben.

b) Lichtbilder- und Unterschriftenabschnitt des Antrags
- Bitte lesen Sie die auf dem Formular gegebenen Anweisungen.
- Die Größe des Lichtbildes des Hauptantragstellers muss 3,5 cm x 4,5 cm ohne weißen Rand betragen.
- Eines der Lichtbilder ist auf Seite 1 und die zwei anderer Lichtbilder auf Seite 2 einzukleben.
- Lichtbilder müssen das Gesicht frontal zeigen; beide Ohren müssen sichtbar sein.
- Bitte schreiben oder markieren Sie nichts auf den Lichtbildern.
- Die Lichtbilder sollten innerhalb der letzten drei (3) Monate aufgenommen worden sein. Lichtbilder, die mehr als drei Monate alt sind werden nicht akzeptiert.

(c) Formular zur Meldung eines gestohlenen oder verlorenen Reisepasses ("Stolen or Lost Passsport Complaint Form") muss ordnungsgemäß aufgefüllt sein.
- Die Angaben müssen vollständig sein.
- Bitte lassen Sie keine Leerstellen.
- Sie können das Formular von unserem Download-Bereich herunterladen.
 

3-A) Benötigte Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses bei Verlust

 I. Kopie des verlorenen Reisepasses und ggf. vorherigen Reisepasses
II. Geburtsurkunde des Antragstellers im Original und in Kopie
III. Personalausweis (NIC) bzw. sri-lankischer Führerschein mit einer Kopie
IV. Versicherung an Eides Statt eines Notars über den Verlust des Reisepasses. Die Unterschrift des Notars in der Versicherung an Eides Statt muss beglaubigt sein.
V. Wenn die Versicherung an Eides statt auf Deutsch verfasst ist, so ist eine Übersetzung derselben ins Englische durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.
VI. Wenn der Reisepass in Deutschland gestohlen wurde, so ist eine polizeiliche Bescheinigung über den Verlust des Reisepasses von der Polizeidienststelle beizubringen, bei welcher der Antragsteller den Verlust seines Reisepasses zur Anzeige gebracht hat.
VII.Bescheinigung einer deutschen Ausländerbehörde, dass der Reisepass nicht  an sie übergeben wurde und/oder kein Antrag auf die Ausstellung eines deutschen Reisedokuments gestellt wurde sowie ein Aufenthaltsbescheinigung aus der hervorgeht, dass der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig ist (Visum).
VIII.An sich selbst adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag (Briefmarken im Wert von 3,95 € und einen Umschlag, Größe 23 cm x 10 cm bzw. 9 x 4 Zoll). Wenn der Antragsteller eine Bestätigung über die Antragstellung benötigt, so ist ein weiterer mit 0.70 € frei gemachter Briefumschlag beizufügen.
IX. Bezahlung der Gebühr am Schalter. Antragsgebühr für Reisepass ohne Kopie des verlorenen Reisepasses 335 €. Antragstellung mit Kopie des verlorenen Reisepasses: 260 €.
 

3-B) Benötigte Unterlagen für den Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses bei  Beschädigung

 I. Beschädigter Reisepass und eine Kopie desselben
II. Geburtsurkunde des Antragstellers im Original
III. Personalausweis (NIC) oder sri-lankischer Führerschein und mit einer Kopie
IV.Wenn die Sichtvermerkseiten (Visum) beschädigt sind, ist eine Bescheinigung des für Sie in Ihrem Bundesland zuständigen Ausländeramtes vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Sie ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland haben.
V. Eine von einem Notar ausgestellte Versicherung an Eides Statt, aus der hervorgeht wann und wo der Reisepass verändert bzw. beschädigt wurde . Die Unterschrift des Notars unter die Versicherung an Eides Statt bedarf der Beglaubigung.
VI.Wenn die Versicherung an Eides statt auf Deutsch verfasst ist, so ist eine Übersetzung derselben ins Englische durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.
VII. An sich selbst adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag (Briefmarken im Wert von 3,95 € und einen Umschlag, Größe 23 cm x 10 cm bzw. 9 x 4 Zoll). Wenn der Antragsteller eine Bestätigung über die Antragstellung benötigt, so ist ein weiterer mit 0,70 € frei gemachter Briefumschlag beizufügen.
VIII. Bezahlung der Gebühr am Schalter. Für die aktuellen Gebührensätze konsultieren Sie bitte die Gebührenliste.

4.) Biometrische Daten

Wie aus dem Sri Lanka Immigration & Emigration Act of No. 20 of 1948 mit Änderung durch den Act No. 07 of 2015 hervorgeht, ist es verpflichtend, biometrische Daten von allen Antragstellern für Reisepässe zu sammeln. Daher müssen alle Antragsteller ihre biometrischen Daten Sri Lanka Immigration & Emigration zur Verfügung stellen.

In diesem Zusammenhang ist es vepflichtend, dass alle Antragsteller, die am 1. Januar 2018 oder danach einen Antrag auf einen srilankischen Reisepass bei einer srilankischen Botschaft im Ausland stellen, dem Department of Immigration & Emigration bei ihrer ersten Einreise nach Sri Lanka ihre biometrischen Daten zur Verfügung stellen. Die Ausreise des Antragstellers aus Sri Lanka wird nur möglich sein, wenn der Antragsteller diese Bedingung erfüllt hat.


5.) Zahlung der Antragsgebühr >>>
 

Diebstahl oder Verlust des Reisepasses in Sri Lanka

Wenn Ihr Reisepass in Sri Lanka gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, so können Sie diesen Vorfall telefonisch unter der Hotline 011 532 9502 oder per Fax 011 532 9501 dem Department of Immigration and Emigration während der Sprechzeiten (montags bis freitags mit Ausnahme von Feiertagen von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr melden.

  • Machen Sie unverzüglich eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei.
  • Die Polizei wird die Angaben Ihrer Anzeige an das Department of Immigration and Emigration.
  • Das Department of Immigration and Emigration wird bei Erhalt der Anzeige die entsprechenden Maßnahmen zur Ungültigkeitserklärung des gestohlenen oder verlorenen Reisepasses einleiten.
  • Als gestohlen oder verloren gemeldete Reisepässe können nicht mehr zum Reisen verwendet werden. Zur Vermeidung von Missbrauch weltweit werden die Daten der Ungültigkeitserklärung automatisch an Interpol weitergeleitet. Benutzen Sie niemals wieder einen als gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepass, auch wenn Sie diesen später wieder finden sollten. Es wird dringend geraten sich unverzüglich um die Beantragung eines neuen Reisepasses zu kümmern, um jegliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.