Bitte beachten Sie, dass jeder, der die srilankische Botschaft in Berlin zu konsularischen Zwecken aufsucht, einen vorherigen Termin bei der Botschaft haben muss. Terminvereinbarungen sind ausschließlich über die Anwendung appointments.srilanka-botschaft.de möglich. Bitte beachten Sie auch, dass die Botschaft srilankische Staatsbürger in Deutschland für Statusaktualisierungen ihrer Bewerbungen nur über oben genannten Anlaufstellen kontaktieren wird. Die srilankische Botschaft in Berlin *übernimmt keine Verantwortung für Mitteilungen, die von anderen Kontaktstellen gesendet werden*. Wenn Ihr Reisepass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, so ist es die Aufgabe des Reisepassinhabers die zuständigen Behörden hierüber unmittelbar in Kenntnis zu setzen, um zu vermeiden, dass der gestohlene Ausweis für illegale Geschäfte missbräuchlich verwendet und ein Strafbarkeitsvorwurf wegen Beihilfe zu einer Straftat gegen Sie erhoben werden kann.
!Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg. Antragsteller bei der Konsularabteilung sollten zwei (2) Kopien der relevanten Dokumente beibringen, die notwendig sind für Reisepässe, Registrierung von Geburten sowie Namensänderungen nach Scheidungen oder Hochzeiten. Schriftt-für-Schritt-Anleitung:
Wie reiche ich das Antragsformular ein:
Wichtige Hinweise:
Verlorene und wiedergefundene sri-lankische Reisepässe Sri-lankische Reisepässe, die nachdem Sie als verloren gemeldet wurden, wiedergefunden werden oder von Dritten gefunden werden sind per Post in einem robusten Briefumschlag an folgende Adresse zu senden: Lost / Stolen Passport Desk |
HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG:
WICHTIG: Eine Antragstellung erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwecks Übergabe des Reisepassantrags. Anträge auf Ausstellung eines neuen Reisepass bei Beschädigung oder Verlust können nicht per Post eingereicht werden.
1.) Holen Sie sich ein Antragsformular von einer sri-lankischen Auslandsvertretung
- Per Post: Bitte Senden Sie ein Antragsschreiben mit einem ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückbriefumschlag an die Botschaft. Fügen Sie Briefmarken im Wert von 3,95 € und einen Umschlag der Größe 23 cm x 10 cm (9 x 4 Zoll) bei. Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer in dem Antragsschreiben an.
- Internet: Antragsformular und Merkblatt stehen im Download-Bereich dieser Website auf Singhalesisch, Tamilisch und Englisch zur Verfügung.
2.) Anleitung zum Ausfüllen der Antragsformulare
a) Formular K, ordnungsgemäß nach Maßgabe des Folgenden ausfüllen:
- Die Antragsteller werden gebeten vor dem Ausfüllen der Formulare die Hinweise sorgfältig zu lesen.
- Die aktuelle Postanschrift und Telefonnummer in Deutschland ist in Kästchen 5 auf Seite 1 einzutragen.
- Das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers können durch einen Mitarbeiter der Auslandsvertretung bei einer persönlichen Übergabe des Antrags überprüft werden. Der Antrag ist in Anwesenheit des Konsularbeamten in den hierfür vorgesehenen Antragskästchen zweimal zu unterschreiben.
- Die Unterschrift ist zweimal in die auf dem Antragsformular vorgesehenen Kästchen zu schreiben.
b) Lichtbilder- und Unterschriftenabschnitt des Antrags
- Bitte lesen Sie die auf dem Formular gegebenen Anweisungen.
- Die Größe des Lichtbildes des Hauptantragstellers muss 3,5 cm x 4,5 cm ohne weißen Rand betragen.
- Eines der Lichtbilder ist auf Seite 1 und die zwei anderer Lichtbilder auf Seite 2 einzukleben.
- Lichtbilder müssen das Gesicht frontal zeigen; beide Ohren müssen sichtbar sein.
- Bitte schreiben oder markieren Sie nichts auf den Lichtbildern.
- Die Lichtbilder sollten innerhalb der letzten drei (3) Monate aufgenommen worden sein. Lichtbilder, die mehr als drei Monate alt sind werden nicht akzeptiert.
(c) Formular zur Meldung eines gestohlenen oder verlorenen Reisepasses ("Stolen or Lost Passsport Complaint Form") muss ordnungsgemäß aufgefüllt sein.
- Die Angaben müssen vollständig sein.
- Bitte lassen Sie keine Leerstellen.
- Sie können das Formular von unserem Download-Bereich herunterladen.
3-A) Benötigte Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses bei Verlust
I. Kopie des verlorenen Reisepasses und ggf. vorherigen Reisepasses
II. Geburtsurkunde des Antragstellers im Original und in Kopie
III. Personalausweis (NIC) bzw. sri-lankischer Führerschein mit einer Kopie
IVOriginal oder beglaubigte Kopie des Visums für Deutschland mit einer Gültigkeit von 1 bis 3 Monaten
V. Versicherung an Eides Statt eines Notars über den Verlust des Reisepasses. Die Unterschrift des Notars in der Versicherung an Eides Statt muss beglaubigt sein.
VI. Wenn die Versicherung an Eides statt auf Deutsch verfasst ist, so ist eine Übersetzung derselben ins Englische durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.
VII. Wenn der Reisepass in Deutschland gestohlen wurde, so ist eine polizeiliche Bescheinigung über den Verlust des Reisepasses von der Polizeidienststelle beizubringen, bei welcher der Antragsteller den Verlust seines Reisepasses zur Anzeige gebracht hat.
VIII.Bescheinigung einer deutschen Ausländerbehörde, dass der Reisepass nicht an sie übergeben wurde und/oder kein Antrag auf die Ausstellung eines deutschen Reisedokuments gestellt wurde sowie ein Aufenthaltsbescheinigung aus der hervorgeht, dass der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig ist (Visum).
IX.An sich selbst adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag (Briefmarken im Wert von 3,95 € und einen Umschlag, Größe 23 cm x 10 cm bzw. 9 x 4 Zoll). Wenn der Antragsteller eine Bestätigung über die Antragstellung benötigt, so ist ein weiterer mit 0.70 € frei gemachter Briefumschlag beizufügen.
X. Bezahlung der Gebühr am Schalter. Antragsgebühr für Reisepass ohne Kopie des verlorenen Reisepasses 335 €. Antragstellung mit Kopie des verlorenen Reisepasses: 260 €.
3-B) Benötigte Unterlagen für den Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses bei Beschädigung
I. Beschädigter Reisepass und eine Kopie desselben
II. Geburtsurkunde des Antragstellers im Original
III. Personalausweis (NIC) oder sri-lankischer Führerschein und mit einer Kopie
IV.Wenn die Sichtvermerkseiten (Visum) beschädigt sind, ist eine Bescheinigung des für Sie in Ihrem Bundesland zuständigen Ausländeramtes vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Sie ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland haben.
V. Eine von einem Notar ausgestellte Versicherung an Eides Statt, aus der hervorgeht wann und wo der Reisepass verändert bzw. beschädigt wurde . Die Unterschrift des Notars unter die Versicherung an Eides Statt bedarf der Beglaubigung.
VI.Wenn die Versicherung an Eides statt auf Deutsch verfasst ist, so ist eine Übersetzung derselben ins Englische durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.
VII. An sich selbst adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag (Briefmarken im Wert von 3,95 € und einen Umschlag, Größe 23 cm x 10 cm bzw. 9 x 4 Zoll). Wenn der Antragsteller eine Bestätigung über die Antragstellung benötigt, so ist ein weiterer mit 0,70 € frei gemachter Briefumschlag beizufügen.
VIII. Bezahlung der Gebühr am Schalter. Für die aktuellen Gebührensätze konsultieren Sie bitte die Gebührenliste.
4.) Biometrische Daten
Gemäß dem sri-lankischen Einwanderungs- und Auswanderungsgesetz Nr. 20 aus dem Jahr 1948, geändert durch das Gesetz Nr. 07 aus dem Jahr 2015, ist es verpflichtend, von allen Passbewerbern die biometrischen Daten zu erheben. Dementsprechend müssen alle Bewerber ihre biometrischen Daten - Fingerabdrücke - bei Sri Lanka Immigration & Emigration einreichen.
In diesem Zusammenhang ist es vepflichtend, dass alle Antragsteller, die am 1. Januar 2018 oder danach einen Antrag auf einen srilankischen Reisepass bei einer srilankischen Botschaft im Ausland stellen, dem Department of Immigration & Emigration bei ihrer ersten Einreise nach Sri Lanka ihre biometrischen Daten zur Verfügung stellen. Die Ausreise des Antragstellers aus Sri Lanka wird nur möglich sein, wenn der Antragsteller diese Bedingung erfüllt hat.
5.) Zahlung der Antragsgebühr >>>
Diebstahl oder Verlust des Reisepasses in Sri Lanka
Wenn Ihr Reisepass in Sri Lanka gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, so können Sie diesen Vorfall telefonisch unter der Hotline 011 532 9502 oder per Fax 011 532 9501 dem Department of Immigration and Emigration während der Sprechzeiten (montags bis freitags mit Ausnahme von Feiertagen von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr melden.
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