21112024Do
Letzte Aktualisierung:Mi, 20.11.2024

Austellung eines Reisepasses für Minderjährige unter 16 Jahren

Wichtige Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass jeder, der die srilankische Botschaft in Berlin zu konsularischen Zwecken aufsucht, einen vorherigen Termin bei der Botschaft haben muss. Terminvereinbarungen sind ausschließlich über die Anwendung appointments.srilanka-botschaft.de möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass die Botschaft srilankische Staatsbürger in Deutschland für Statusaktualisierungen ihrer Bewerbungen nur über oben genannten Anlaufstellen kontaktieren wird. Die srilankische Botschaft in Berlin *übernimmt keine Verantwortung für Mitteilungen, die von anderen Kontaktstellen gesendet werden*.

Ein Minderjähriger  kann einen eigenen Reisepass  bzw. Reisedokument beantragen, wenn er folgende Unterlagen vorlegt:

  • Eine schriftliche Einverständniserklärung seiner Eltern vorlegt. Für weitere Einzelheiten vgl. Sie bitte Abschnitt 3) I.
  • Nachweis über die sri-lankische Staatsbürgerschaft des Kindes. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt 3) V.

Reisepässe werden vom Controller of Immigration & Emigration in Colombo, Sri Lanka, und nicht von den sri-lankischen Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt.

Sämtliche Reisepassanträge, die von einer sril-ankischen Auslandsvertretungen angenommen werden, werden von dieser nach Colombo geschickt, wo die maschinenlesbaren Reisepässe ausgestellt werden. Sobald der neue Reisepass aus Colombo bei der sri-lankischen Auslandsvertretung eintrifft, wird er umgehend an den Antragsteller weitergeleitet.  Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr drei Monate, wenn die vom Antragsteller beigefügten Unterlagen in Ordnung sind.  Falls dies nicht der Fall ist und  die zuständige Behörde in Sri Lanka noch mehr Angaben verlangt, so kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.

Zur Gewährleistung einer effizienten Bearbeitung der Anträge bittet die sri-lankische Auslandsvertretung Sie um Ihre Zusammenarbeit, d.h. der Einreichung aller geforderten Angaben und Unterlagen bei Antragstellung.

Antragsteller bei der Konsularabteilung sollten zwei (2) Kopien der relevanten Dokumente beibringen, die notwendig sind für Reisepässe, Registrierung von Geburten sowie Namensänderungen nach Scheidungen oder Hochzeiten.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente auf Englisch bzw. in englischer Übersetzung vorliegen.

 

1.) Holen Sie sich ein Antragsformular von der Botschaft von Sri Lanka

  • Per Post: Bitte Senden Sie ein Antragsschreiben mit einem ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückbriefumschlag an die Botschaft von Sri Lanka in Berlin. Fügen Sie Briefmarken im Wert von 3,95 € und einen Umschlag der Größe 23 cm x 10 cm (9 x 4 Zoll) bei. Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer in dem Antragsschreiben an.
  • Internet: Antragsformular und Merkblatt stehen im Download-Bereich dieser Website auf Singhalesisch, Tamilisch und Englisch zur Verfügung.

2.) Anleitung zum Ausfüllen der Antragsformulare

(A) Formular K, ordnungsgemäß nach Maßgabe des Folgenden ausfüllen:

  • Unterschrift des Antragstellers auf den zwei (2) hierfür vorgesehenen Kästchen auf Seite 2. Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift nicht die Begrenzungen der Kästchens berühren darf.
  • Aktuelle Postanschrift und Telefonnummer in Deutschland sind in Kästchen 5 auf Seite 1 einzutragen.
  • Erklärung des Antragstellers unterzeichnet auf Seite 2
  • Falls der Antrag nicht persönlich bei der sri-lankischen Auslandsvertretung gestellt werden kann, so sind das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers durch eine Ausländerbehörde, ein srilankisches Honorarkonsulat oder einen Notar zu beglaubigen.

(B) Lichtbilder- und Unterschriftenabschnitt des Antrags

  • Bitte lesen Sie die auf dem Formular gegebenen Anweisungen.
  • Die Größe des Lichtbildes des Hauptantragstellers muss 3,5 cm x 4,5 cm ohne weißen Rand betragen.
  • Eines der Lichtbilder ist auf Seite 1 und die zwei anderer Lichtbilder auf Seite 2 einzukleben.
  • Lichtbilder müssen das Gesicht frontal zeigen; beide Ohren müssen sichtbar sein.
  • Bitte schreiben oder markieren Sie nichts auf den Lichtbildern.
  • Die Lichtbilder sollten innerhalb der letzten drei (3) Monate aufgenommen worden sein. Lichtbilder, die mehr als drei Monate alt sind werden nicht akzeptiert.
  • Die auf den Lichtbildern abgebildete Person darf keine Brille tragen. Das rechte Bild auf der zweiten Seite muss durch eine zur Beglaubigung autorisierte Behörde gestempelt und unterschrieben sein.

3.) Erforderliche Unterlagen (im Original + eine Fotokopie von jedem Dokument):

  1. Einwilligungserklärung der Eltern:Eine von beiden Eltern unterschriebene Erklärung, dass sie ihrem Kind die Ausstellung eines eigenen Reisepasses erlauben. Wenn die Eltern geschieden sind oder getrennt leben, so ist ein Originalausfertigung des Scheidungsur­teils/Sorgerechtsent­scheidung.  (Hinweis: Wenn ein Elternteil verstorben ist,so ist ein beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde dem Antrag beizufügen.
  2. Den aktuellen Reisepass des Antragstellers: Eigener Reisepass falls vorhanden oder Reisepass der Eltern, in welchem der Name des Kindes eingetragen ist.
  3. Reisepass der Eltern im Original und beglaubigte Fotokopien (Datenseite, Seite, wo die Kinder eingetragen sind und die Seiten, die die Visumsvermerke enthalten.
  4. Original oder beglaubigte Kopie des  Visums für Deutschland mit einer Gültigkeit von 1 bis 3 Monaten
  5. Heiratsurkunde der Eltern
  6. Nachweis über die sri-lankischen Staatsbürgerschaft des Kindes. Eine der folgenden Kombinationen an Unterlagen muss vorgelegt werden:
    1. Geburtsurkunde ausgestellt in Sri Lanka vom Registrar General PLUS Citizenship Certificate (Staatsbürgerschaftsurkunde) ausgestellt von der sri-lankischen Auslandsvertretung gemäß Abschnitt 5 Abs. 3 des Citizenship Act No. 18 of 1948.
    2. Von einer sri-lankischen Auslandsvertretung ausgestellte Geburtsurkunde PLUS Citizenship Certificate (Staatsbürgerschaftsurkunde) ausgestellt von der sri-lankischen Auslandsvertretung gemäß Abschnitt 5 Abs. 3 des Citizenship Act No. 18 of 1948.
    3. Von einer deutschen Behörde ausgestellte Geburtsurkunde PLUS Citizenship Certificate (Staatsbürgerschaftsurkunde) ausgestellt von der sri-lankischen Auslandsvertretung gemäß Abschnitt 5 Abs. 3 des Citizenship Act No. 18 of 1948.
    4. Von einer deutschen Behörde ausgestellte Geburtsurkunde  PLUS Quittung einer sri-lankischen Auslandsvertretung über die Beantragung einer Geburtseintragung.
  7. Gegenfalls Verzichtserklärung auf die sri-lanksiche Staatsbürgerschaft. Eine Person, die nicht in Sri Lanka geboren wurde, hat sich zur Aufgabe der Staatsbürgerschaft des Geburtslandes zu dem Zeitpunkt zu erklären, der in Absatz 3 der Staatsbürgerschaftsurkunde (Citizenship Certificate) bestimmt ist. Wenn der Antragsteller das entsprechende Alter erreicht hat, so muss eine solche Verzichtserklärung von diesem abgegeben werden.
  8. An sich selbst adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag (Briefmarken im Wert von 3,95 € und einen Umschlag, Größe 23 cm x 10 cm bzw. 9 x 4 Zoll). Wenn der Antragsteller eine Bestätigung über die Antragstellung benötigt, so ist ein weiterer mit 0.70 € frei gemachter Briefumschlag beizufügen.
  9. Zahlung der Gebühren

Hinweis: Antragsteller, die nicht im Besitz einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde sind, werden gebeten eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original einzureichen. Diese können in Sri Lanka unter nachfolgender Adresse beantragt werden:

Central Record Room
Department of Registrar General
Maligawatta
Colombo 10
Sri Lanka

Für weitere Informationen: http://www.rgd.gov.lk/

 4.) Antragstellung

Der Antragsteller (Kind) und seine beiden Eltern müssen die sri-lankische Auslandsvertretung persönlich aufsuchen und den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen einreichen. (Für den Fall, dass die sri-lankische Staatsbürgerschaft zweifelsfrei festgestellt werden kann (vgl. Abschnitt 3 V),  so müssen keine weiteren Termine mit der Auslandsvertretung vereinbart werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder das Generalkonsulat, um  weitere Informationen zur Vorgehensweise zu erhalten.)  

5.) Biometrische Daten

Gemäß dem sri-lankischen Einwanderungs- und Auswanderungsgesetz Nr. 20 aus dem Jahr 1948, geändert durch das Gesetz Nr. 07 aus dem Jahr 2015, ist es verpflichtend, von allen Passbewerbern die biometrischen Daten zu erheben. Dementsprechend müssen alle Bewerber ihre biometrischen Daten - Fingerabdrücke - bei Sri Lanka Immigration & Emigration einreichen.

In diesem Zusammenhang ist es vepflichtend, dass alle Antragsteller, die am 1. Januar 2018 oder danach einen Antrag auf einen srilankischen Reisepass bei einer srilankischen Botschaft im Ausland stellen, dem Department of Immigration & Emigration bei ihrer ersten Einreise nach Sri Lanka ihre biometrischen Daten zur Verfügung stellen. Die Ausreise des Antragstellers aus Sri Lanka wird nur möglich sein, wenn der Antragsteller diese Bedingung erfüllt hat.

6.) Zahlung der Antragsgebühren >>>