22122024So
Letzte Aktualisierung:Mi, 20.11.2024

Neue Reisepässe

Bitte beachten Sie, dass jeder, der die srilankische Botschaft in Berlin zu konsularischen Zwecken aufsucht, einen vorherigen Termin bei der Botschaft haben muss. Terminvereinbarungen sind ausschließlich über die Anwendung appointments.srilanka-botschaft.de möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass die Botschaft srilankische Staatsbürger in Deutschland für Statusaktualisierungen ihrer Bewerbungen nur über oben genannten Anlaufstellen kontaktieren wird. Die srilankische Botschaft in Berlin *übernimmt keine Verantwortung für Mitteilungen, die von anderen Kontaktstellen gesendet werden*.


HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG

1.) Holen Sie sich ein Antragsformular von der Botschaft oder dem Generalkonsulat von Sri Lanka

  • Per Post: Bitte Senden Sie ein Antragsschreiben mit einem ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückbriefumschlag an die Botschaft. Fügen Sie einen Umschlag der Größe 23 cm x 10 cm (9 x 4 Zoll) bei. Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer in dem Antragsschreiben an.
  • Internet: Antragsformular und Merkblatt stehen im Download-Bereich dieser Website auf Singhalesisch, Tamilisch und Englisch zur Verfügung.
  • Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.

2.) Anleitung zum Ausfüllen der Antragsformulare

(A) Formular K, ordnungsgemäß nach Maßgabe des Folgenden ausfüllen:

  • Unterschrift des Antragstellers auf den zwei (2) hierfür vorgesehenen Kästchen auf Seite 2. Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift nicht die Begrenzungen der Kästchens berühren darf.
  • Aktuelle Postanschrift und Telefonnummer in Deutschland sind in Kästchen 5 auf Seite 1 einzutragen.
  • Erklärung des Antragstellers unterzeichnet auf Seite 2
  • Falls der Antrag nicht persönlich bei der srilankischen Auslandsvertretung gestellt werden kann, so sind das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers durch eine Ausländerbehörde, eine Honorarkonsulat oder einen Notar zu beglaubigen.

(B) Lichtbilder- und Unterschriftenabschnitt des Antrags

  • Bitte lesen Sie die auf dem Formular gegebenen Anweisungen.
  • Die Größe des Lichtbildes des Hauptantragstellers muss 3,5 cm x 4,5 cm ohne weißen Rand betragen.
  • Eines der Lichtbilder ist auf Seite 1 und die zwei anderer Lichtbilder auf Seite 2 einzukleben.
  • Lichtbilder müssen das Gesicht frontal zeigen; beide Ohren müssen vollständig sichtbar sein. Bitte beachten Sie, dass Sie auf den Fotos keine Brille tragen sollten.
  • Bitte schreiben oder markieren Sie nichts auf den Lichtbildern.
  • Die Lichtbilder sollten innerhalb der letzten drei (3) Monate aufgenommen worden sein. Lichtbilder, die mehr als drei Monate alt sind werden nicht akzeptiert.

3) Erforderliche Unterlagen (im Original + zwei Fotokopien von jedem Dokument):

  1. Aktueller Reisepass des Antragstellers (Fotokopien müssen Daten-/ Namenseite, die Visumsseite und die Seiten 1 bis 9 beinhalten)
  2. Den srilankischen Personalausweis
  3. Original Geburtsurkunde des Antragstellers ausgestellt durch eine srilankische Botschaft im Ausland oder innerhalb der letzten sechs Monate durch das Geburtsregister in Sri Lanka
  4. Original oder beglaubigte Kopie des  Visums für Deutschland mit einer Gültigkeit von 1 bis 3 Monaten
  5. “Citizenship Certificate“ (Staatsbürgerschaftsurkunde) im Original, wenn der Antragsteller die Staatsbürgerschaft durch Eintragung erworben hat.
  6. Wenn es sich bei der Antragstellerin um eine verheiratete Frau handelt, so ist die Heiratsurkunde im Original vorzulegen. (Für den Fall, dass es zu einer Namensänderung nach der Hochzeit gekommen ist.)
  7. Wenn ein Kind bzw. Kinder des Antragstellers in den Reisepass eingetragen werden sollen, so ist für jedes Kind jeweils eine Geburtsurkunde im Original oder bei Kinder, die außerhalb Sri Lankas geboren wurden das “Citizenship Certificate“ (Staatsbürgerschaftsurkunde) im Original vorzulegen.
  8. Wenn die Eintragung des akademischen Grades oder Berufs in den Reisepass gewünscht ist, so ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers hierüber (mit englischer Übersetzung, falls Original auf Deutsch) vorzulegen.
  9. Rückumschlag zur Versendung. Wenn der Antragsteller eine Bestätigung über die Antragstellung benötigt, so ist ein weiterer mit 0.70 € frei gemachter Briefumschlag beizufügen. Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
  10. Belege, das die vorgeschriebene Passgebühr bezahlt wurde bzw. Kopie des Überweisungsauftrags der Bank. Hinweis: Antragsteller, die nicht im Besitz einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde sind, werden gebeten eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original einzureichen. Diese können in Sri Lanka unter nachfolgender Adresse beantragt werden:
  11. Antragsteller bei der Konsularabteilung sollten zwei (2) Kopien der relevanten Dokumente beibringen, die notwendig sind für Reisepässe, Registrierung von Geburten sowie Namensänderungen nach Scheidungen oder Hochzeiten.

Central Record Room
Department of Registrar General Maligawatta
Colombo 10
Sri Lanka

Für weitere Informationen: https://www.rgd.gov.lk/

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente auf Englisch bzw. in englischer Übersetzung vorliegen.

4.) Antragstellung und Übergabe

Option 1:
Der Antragsteller muss persönlich über den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Büro des Konsulats während der Bürozeiten abgeben. Informationen über diese und eine Liste der Feiertage können Sie dieser Website entnehmen.

Option 2:

Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, ist es ratsam, dass der Antragsteller persönlich in der Botschaft/dem Generalkonsulat anwesend ist. Wenn der Antragsteller jedoch nicht persönlich im Konsulat vorsprechen kann, senden Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen per Einschreiben an das Konsulat. Bitte stellen Sie sicher, dass:

  • die Originale aller Dokumente zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden. Die Originaldokumente werden dem Antragsteller zusammen mit dem neuen Reisepass zurückgegeben.
  • Das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers müssen von einem bevollmächtigten Beamten des Ausländeramtes Ihres Wohnsitzes oder von einem Notar oder dem Honorarkonsul für Sri Lanka, der für Ihr Bundesland zuständig ist, beglaubigt werden.

Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg. Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen muss mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

5.) Biometrische Daten

Gemäß dem sri-lankischen Einwanderungs- und Auswanderungsgesetz Nr. 20 aus dem Jahr 1948, geändert durch das Gesetz Nr. 07 aus dem Jahr 2015, ist es verpflichtend, von allen Passbewerbern die biometrischen Daten zu erheben. Dementsprechend müssen alle Bewerber ihre biometrischen Daten - Fingerabdrücke - bei Sri Lanka Immigration & Emigration einreichen.

In diesem Zusammenhang ist es vepflichtend, dass alle Antragsteller, die am 1. Januar 2018 oder danach einen Antrag auf einen srilankischen Reisepass bei einer srilankischen Botschaft im Ausland stellen, dem Department of Immigration & Emigration bei ihrer ersten Einreise nach Sri Lanka ihre biometrischen Daten zur Verfügung stellen. Die Ausreise des Antragstellers aus Sri Lanka wird nur möglich sein, wenn der Antragsteller diese Bedingung erfüllt hat.

6.) Zahlung der Antragsgebühren >>>