24042025Do
Letzte Aktualisierung:Mi, 23.04.2025

Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft

Wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft Sri Lankas beantragen möchten und den Antrag über diese Vertretung einreichen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin über die offizielle Website der Botschaft.

Link: https://appointments.srilanka-botschaft.de/

Bitte beachten Sie, dass Antragsteller ihre Anträge auf die doppelte Staatsbürgerschaft direkt bei der Hauptverwaltung des Einwanderungs- und Auswanderungsministeriums einreichen können, ohne sie über diese Vertretung einreichen zu müssen.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zur Beantragung der doppelten Staats­bürgerschaft:

Antrag auf Wiedererlangung /
Beibehaltung der sri-lankischen Staatsbürgerschaft (doppelte Staatsbürgerschaft)

Anweisungen für Antragsteller, die die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen

Wer ist antragsberechtigt:

Eine Person, deren sri-lankische Staatsbürgerschaft gemäß Abschnitt 19, 20 oder 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 18 von 1948 bereits erloschen ist, oder eine Person, deren sri-lankische Staatsbürgerschaft wahrscheinlich erlischt, weil sie in Zukunft die deutsche Staatsbürgerschaft erhält.

  1. Wiedererlangung
    – Abschnitt 19(2) des Staatsbürgerschaftsgesetzes enthält Bestimmungen für Personen, deren Staatsbürgerschaft Sri Lankas aufgrund der Erlangung der Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erloschen ist und die danach den Status als Staatsbürger Sri Lankas wiedererlangen möchten.
  2. ODER
  3. Beibehaltung
    – Abschnitt 19(3) des Staatsbürgerschaftsgesetzes enthält Bestimmungen für Personen, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erlangen möchten, dabei aber die Staatsbürgerschaft Sri Lankas behalten möchten.

Ein sri-lankischer Staatsbürger, der seine sri-lankische Staatsbürgerschaft behalten möchte, oder eine Person, die keine sri-lankische Staatsbürgerschaft mehr besitzt, kann die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen.
Alle Antragsteller müssen eine der folgenden Kategorien A bis G auswählen, um die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Anweisungen zur Antragstellung

In „GROSSBUCHSTABEN“ auszufüllen.
Nicht zutreffende Wörter oder Wörter löschen, wo immer im Antrag ein * erscheint.
Bitte drucken Sie „Nicht relevant“ aus, wenn die Informationen nicht zutreffend sind.

Jedes Familienmitglied muss einen separaten Antrag zusammen mit drei farbigen Passfotos einreichen. Kleben Sie eines dieser Fotos oben rechts auf die erste Seite des Antrags.
Wer die Staatsbürgerschaft wiedererlangen möchte, sollte in dem entsprechenden Kästchen (√) ankreuzen, um anzugeben, unter welche Kategorie er sich bewirbt.
Die Erklärung auf Seite 6 muss vom Antragsteller unterzeichnet und von einem autorisierten Beamten der Botschaft von Sri Lanka beglaubigt werden. (Es wird eine Beglaubigungsgebühr von 64,00 Euro erhoben.)

Erforderliche Belege für den Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft

  1. Antragsformular für doppelte Staatsbürgerschaft
  2. Originale Geburtsurkunde des Antragstellers oder ein vom Generalregister ausgestellter Auszug (wenn der Antragsteller durch Registrierung Staatsbürger von Sri Lanka ist, die entsprechende Originalurkunde oder ein Auszug.)
  3. Wenn der Antragsteller verheiratet ist, die Heiratsurkunde oder ein vom Generalregister ausgestellter Auszug

Ein Antragsteller, der den Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abschnitt 19(2) einreicht (eine Person, deren sri-lankische Staatsbürgerschaft aufgrund der Erlangung der Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erloschen ist), muss zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten die folgenden Dokumente einreichen:

(a) Originale ausländische Staatsbürgerschaftsurkunde (falls in ausländischer Sprache, wird englische Übersetzung benötigt).
(b) Ausländischer Reisepass

Ein Antragsteller, der den Antrag auf Beibehaltung gemäß Abschnitt 19(3) einreicht (eine Person, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erwerben möchte, während sie beabsichtigt, die Staatsbürgerschaft von Sri Lanka zu behalten), muss zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten die folgenden Dokumente einreichen:

(a) Aktueller sri-lankischer Reisepass
(b) Daueraufenthaltsvisum

Alle Antragsteller über 16 Jahren müssen ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis einreichen nicht früher als 3 Monate nach Antragstellung aus dem jeweiligen Land der ausländischen Staatsbürgerschaft/ILR/Niederlassung/PR erhalten. Bitte besuchen Sie den Link https://www.fuehrungszeugnis.bund.de für das Verfahren zur Beantragung eines internationalen polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille in Deutschland

Antragsteller, die die Staatsbürgerschaft anderer Länder erworben haben, aber in Deutschland leben, müssen ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Land der Staatsbürgerschaft sowie das deutsche polizeiliche Führungszeugnis vorlegen

(c) Frühere sri-lankische Reisepässe (falls vorhanden)

Kategorien, unter denen eine Person die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen kann

Kategorie A
Personen, die älter als 55 Jahre sind und sich unter der „Alterskategorie“ (1.A) bewerben, müssen die Originalgeburtsurkunde oder einen vom Generalregister ausgestellten Auszug vorlegen

Kategorie B
Bewerber in der Kategorie „Berufstätige“ (1.B) müssen die Original-Bildungs-/Berufszeugnisse des Bewerbers einreichen (mindestens einjähriges Diplom oder höher oder eine andere Berufsqualifikation). * Diplominhaber müssen eine Bestätigung der Studiendauer von der betreffenden Universität mitbringen, sofern diese nicht im Zeugnis erwähnt wird.

Kategorie C
Bewerber in der Kategorie „Vermögenswerte/Eigentum“ (1.C) müssen den Originaldokumentennachweis über das Vermögen des Antragstellers einreichen, z. B.: Grundstücke oder andere unbewegliche Güter in Sri Lanka im Wert von 2,5 Millionen LKR oder mehr; Originalurkunden; Originalbewertungsbericht; und Original-Eigentumsbericht mit Herkunftsnachweis für dieselben, der nicht älter als 3 Monate ist. Wenn das Vermögen durch eine Schenkungsurkunde übertragen wird, muss es älter als 10 Jahre sein.

Kategorie D
Bewerber in der Kategorie „Festgeldanlage von 2,5 Millionen Rs. oder mehr“ (1.D) müssen den Original-Festgeldschein und ein Bestätigungsschreiben der Bank einreichen, aus dem hervorgeht, dass die Einlage für einen Zeitraum von drei (03) Jahren nach der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft gehalten wird. Das Schreiben muss innerhalb von 03 Monaten nach dem Datum der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft ausgestellt sein.

Kategorie E
Bewerber für die Kategorie „Festgeldanlage von 25.000 USD oder mehr – Kategorie“ (1.E) müssen die Original-Einlagenbescheinigung und ein Bestätigungsschreiben der Bank einreichen, aus dem hervorgeht, dass die Einlage für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft gehalten wird. Das Schreiben muss innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft ausgestellt sein.

Kategorie F
Bewerber für die Kategorie „Staatsanleihe (TB) oder Wertpapieranlagekonto (SIA) im Wert von 25.000 USD für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren – Kategorie“ (1.F) müssen eine Bescheinigung der zuständigen Behörde einreichen, aus der hervorgeht, dass die Anlage auch nach Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft nicht vor Fälligkeit abgezogen wird.

Kategorie G
Anträge in der Kategorie „Ehepartner eines Antragstellers oder unverheiratetes Kind unter 22 Jahren (Anträge müssen vor Vollendung des 21. Lebensjahrs und 6 Monaten eingereicht werden) des Antragstellers“ (1.G) müssen die Original-Heiratsurkunde (für den Ehepartner) oder die Original-Geburtsurkunde Sri Lankas (für unverheiratete Kinder – geboren in Sri Lanka) und die Original-Staatsbürgerschaftsurkunde Sri Lankas, ausgestellt gemäß Abschnitt 5(2) des Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 18 von 1948 (für unverheiratete Kinder – geboren außerhalb Sri Lankas), vorlegen. Als Ehepartner oder Kinder dieser Kategorie kommen nur Personen in Frage, deren Staatsbürgerschaft Sri Lankas gemäß Abschnitt 19, 20 oder 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 18 von 1948 erloschen ist, oder Personen, deren sri-lankische Staatsbürgerschaft wahrscheinlich erlöschen wird.

Hinweis: Übersetzte Dokumente werden nicht als Originaldokumente betrachtet. (Zum Beispiel: Englische Übersetzung von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Polizeiberichten usw.) Der Antragsteller muss die ordnungsgemäß ausgefüllten Anträge an das Einwanderungs- und Auswanderungsamt in Sri Lanka oder an die Botschaft von Sri Lanka einreichen.

Alle Dokumente außer denen in Englisch, Singhalesisch oder Tamilisch müssen zusammen mit einer von der Botschaft in Deutschland beglaubigten englischen Übersetzung eingereicht werden.

Wenn eine der Urkunden/Dokumente in einem anderen Land als Sri Lanka ausgestellt wurde, müssen zusammen mit der Originalurkunde / ihree englische Übersetzung (wenn die Originalurkunde nicht in Englisch ist) ZWEI von der zuständigen diplomatischen Vertretung in Deutschland oder der in dem Land, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, akkreditierte sri-lankische Vertretung beglaubigte Kopien der Urkunde eingereicht werden.

Bewerbungen per Post werden nicht akzeptiert. Antragsteller müssen mit der Bewerbung und den Originalen der erforderlichen Dokumente persönlich zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen. Wenn die eidesstattliche Erklärung in der Botschaft unterzeichnet werden soll, wird eine zusätzliche Gebühr von 64 € erhoben.

Nachdem der Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft bearbeitet und genehmigt wurde, fordert das Einwanderungs- und Auswanderungsministerium in Sri Lanka die Antragsteller auf, die Gebühr für die doppelte Staatsbürgerschaft zu entrichten.

Gebühr für doppelte Staatsbürgerschaft – gültig ab 01.12.2022
Hauptantragsteller 2000,00 USD
Ehepartner des Antragstellers 500,00 USD
Unverheiratetes Kind unter 22 Jahren 500,00 USD
*Es fallen weitere Gebühren an.


Neue Reisepässe

Bitte beachten Sie, dass jeder, der die srilankische Botschaft in Berlin zu konsularischen Zwecken aufsucht, einen vorherigen Termin bei der Botschaft haben muss. Terminvereinbarungen sind ausschließlich über die Anwendung appointments.srilanka-botschaft.de möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass die Botschaft srilankische Staatsbürger in Deutschland für Statusaktualisierungen ihrer Bewerbungen nur über oben genannten Anlaufstellen kontaktieren wird. Die srilankische Botschaft in Berlin *übernimmt keine Verantwortung für Mitteilungen, die von anderen Kontaktstellen gesendet werden*.


HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG

1.) Holen Sie sich ein Antragsformular von der Botschaft oder dem Generalkonsulat von Sri Lanka

  • Per Post: Bitte Senden Sie ein Antragsschreiben mit einem ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückbriefumschlag an die Botschaft. Fügen Sie einen Umschlag der Größe 23 cm x 10 cm (9 x 4 Zoll) bei. Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer in dem Antragsschreiben an.
  • Internet: Antragsformular und Merkblatt stehen im Download-Bereich dieser Website auf Singhalesisch, Tamilisch und Englisch zur Verfügung.
  • Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.

2.) Anleitung zum Ausfüllen der Antragsformulare

(A) Formular K, ordnungsgemäß nach Maßgabe des Folgenden ausfüllen:

  • Unterschrift des Antragstellers auf den zwei (2) hierfür vorgesehenen Kästchen auf Seite 2. Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift nicht die Begrenzungen der Kästchens berühren darf.
  • Aktuelle Postanschrift und Telefonnummer in Deutschland sind in Kästchen 5 auf Seite 1 einzutragen.
  • Erklärung des Antragstellers unterzeichnet auf Seite 2
  • Falls der Antrag nicht persönlich bei der srilankischen Auslandsvertretung gestellt werden kann, so sind das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers durch eine Ausländerbehörde, eine Honorarkonsulat oder einen Notar zu beglaubigen.

(B) Lichtbilder- und Unterschriftenabschnitt des Antrags

  • Bitte lesen Sie die auf dem Formular gegebenen Anweisungen.
  • Die Größe des Lichtbildes des Hauptantragstellers muss 3,5 cm x 4,5 cm ohne weißen Rand betragen.
  • Eines der Lichtbilder ist auf Seite 1 und die zwei anderer Lichtbilder auf Seite 2 einzukleben.
  • Lichtbilder müssen das Gesicht frontal zeigen; beide Ohren müssen vollständig sichtbar sein. Bitte beachten Sie, dass Sie auf den Fotos keine Brille tragen sollten.
  • Bitte schreiben oder markieren Sie nichts auf den Lichtbildern.
  • Die Lichtbilder sollten innerhalb der letzten drei (3) Monate aufgenommen worden sein. Lichtbilder, die mehr als drei Monate alt sind werden nicht akzeptiert.

3) Erforderliche Unterlagen (im Original + zwei Fotokopien von jedem Dokument):

  1. Aktueller Reisepass des Antragstellers (Fotokopien müssen Daten-/ Namenseite, die Visumsseite und die Seiten 1 bis 9 beinhalten)
  2. Den srilankischen Personalausweis
  3. Original Geburtsurkunde des Antragstellers ausgestellt durch eine srilankische Botschaft im Ausland oder innerhalb der letzten sechs Monate durch das Geburtsregister in Sri Lanka
  4. Original oder beglaubigte Kopie des  Visums für Deutschland mit einer Gültigkeit von 1 bis 3 Monaten
  5. “Citizenship Certificate“ (Staatsbürgerschaftsurkunde) im Original, wenn der Antragsteller die Staatsbürgerschaft durch Eintragung erworben hat.
  6. Wenn es sich bei der Antragstellerin um eine verheiratete Frau handelt, so ist die Heiratsurkunde im Original vorzulegen. (Für den Fall, dass es zu einer Namensänderung nach der Hochzeit gekommen ist.)
  7. Wenn ein Kind bzw. Kinder des Antragstellers in den Reisepass eingetragen werden sollen, so ist für jedes Kind jeweils eine Geburtsurkunde im Original oder bei Kinder, die außerhalb Sri Lankas geboren wurden das “Citizenship Certificate“ (Staatsbürgerschaftsurkunde) im Original vorzulegen.
  8. Wenn die Eintragung des akademischen Grades oder Berufs in den Reisepass gewünscht ist, so ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers hierüber (mit englischer Übersetzung, falls Original auf Deutsch) vorzulegen.
  9. Rückumschlag zur Versendung. Wenn der Antragsteller eine Bestätigung über die Antragstellung benötigt, so ist ein weiterer  frei gemachter Briefumschlag beizufügen. Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
  10. Belege, das die vorgeschriebene Passgebühr bezahlt wurde bzw. Kopie des Überweisungsauftrags der Bank. Hinweis: Antragsteller, die nicht im Besitz einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde sind, werden gebeten eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original einzureichen. Diese können in Sri Lanka unter nachfolgender Adresse beantragt werden:
  11. Antragsteller bei der Konsularabteilung sollten zwei (2) Kopien der relevanten Dokumente beibringen, die notwendig sind für Reisepässe, Registrierung von Geburten sowie Namensänderungen nach Scheidungen oder Hochzeiten.

Central Record Room
Department of Registrar General Maligawatta
Colombo 10
Sri Lanka

Für weitere Informationen: https://www.rgd.gov.lk/

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente auf Englisch bzw. in englischer Übersetzung vorliegen.

4.) Antragstellung und Übergabe

Option 1:
Der Antragsteller muss persönlich über den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Büro des Konsulats während der Bürozeiten abgeben. Informationen über diese und eine Liste der Feiertage können Sie dieser Website entnehmen.

Option 2:

Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, ist es ratsam, dass der Antragsteller persönlich in der Botschaft/dem Generalkonsulat anwesend ist. Wenn der Antragsteller jedoch nicht persönlich im Konsulat vorsprechen kann, senden Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen per Einschreiben an das Konsulat. Bitte stellen Sie sicher, dass:

  • die Originale aller Dokumente zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden. Die Originaldokumente werden dem Antragsteller zusammen mit dem neuen Reisepass zurückgegeben.
  • Das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers müssen von einem bevollmächtigten Beamten des Ausländeramtes Ihres Wohnsitzes oder von einem Notar oder dem Honorarkonsul für Sri Lanka, der für Ihr Bundesland zuständig ist, beglaubigt werden.

Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg. Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen muss mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

5.) Biometrische Daten

Gemäß dem sri-lankischen Einwanderungs- und Auswanderungsgesetz Nr. 20 aus dem Jahr 1948, geändert durch das Gesetz Nr. 07 aus dem Jahr 2015, ist es verpflichtend, von allen Passbewerbern die biometrischen Daten zu erheben. Dementsprechend müssen alle Bewerber ihre biometrischen Daten - Fingerabdrücke - bei Sri Lanka Immigration & Emigration einreichen.

In diesem Zusammenhang ist es vepflichtend, dass alle Antragsteller, die am 1. Januar 2018 oder danach einen Antrag auf einen srilankischen Reisepass bei einer srilankischen Botschaft im Ausland stellen, dem Department of Immigration & Emigration bei ihrer ersten Einreise nach Sri Lanka ihre biometrischen Daten zur Verfügung stellen. Die Ausreise des Antragstellers aus Sri Lanka wird nur möglich sein, wenn der Antragsteller diese Bedingung erfüllt hat.

6.) Zahlung der Antragsgebühren >>>

Bankverbindung der Botschaft von Sri Lanka

Kontoinhaber/ Name of Receiver: Embassy of Sri Lanka in Berlin
Kontonummer/ Bank Account Number: 2377455
BLZ/ Bank Code: 100 700 00
IBAN: DE05100700000237745500
BIC: DEUTDEBBXXX
Bank Name: Deutsche Bank, Berlin, Germany

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Überweisungsquittung bei.

Gebühren können selbstverständlich auch in bar bezahlt werden.


Hinweis:

Wenn Sie den Gebühr nicht zu der sri-lankischen Auslandsvertretung überweisen, bei der Sie den Antrag gestellt haben, so kann dieser nicht bearbeitet werden. Falschüberweisungen können nicht zurückerstattet werden!

Bankverbindung

Wo muss ich das Geld für die Konsulargebühren hin überweisen?

 

Antrag bei der Botschaft in Berlin gestellt, dann bitte hier klicken >>>

 

Ersatz für einen beschädigten Reisepass

Bitte beachten Sie, dass jeder, der die srilankische Botschaft in Berlin zu konsularischen Zwecken aufsucht, einen vorherigen Termin bei der Botschaft haben muss. Terminvereinbarungen sind ausschließlich über die Anwendung appointments.srilanka-botschaft.de möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass die Botschaft srilankische Staatsbürger in Deutschland für Statusaktualisierungen ihrer Bewerbungen nur über oben genannten Anlaufstellen kontaktieren wird. Die srilankische Botschaft in Berlin *übernimmt keine Verantwortung für Mitteilungen, die von anderen Kontaktstellen gesendet werden*.

Wenn Ihr Reisepass beschädigt wurde, so ist es die Aufgabe des Reisepassinhabers die zuständigen Behörden hierüber unmittelbar in Kenntnis zu setzen und einen neuen Reisepass zu beantragen. Reisen Sie niemals mit einem beschädigtem Reisepass.

Benötigte Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses als Ersatz für einen verlorenen oder gestohlenen Reisepass:

1) Reisepassantrag: Formular K (IM35)

2) Erforderliche Unterlagen wie unten unter "wie reiche ich das Antragsformular ein" beschrieben.

Antragsteller bei der Konsularabteilung sollten zwei (2) Kopien der relevanten Dokumente beibringen, die notwendig sind für Reisepässe, Registrierung von Geburten sowie Namensänderungen nach Scheidungen oder Hochzeiten.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente auf Englisch bzw. in englischer Übersetzung vorliegen.

Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.

Wie reiche ich das Antragsformular ein:

  • Antragsteller müssen ihren Antrag persönlich bei der sri-lankischen Auslandsvertretung stellen. Anträge, die per Post eingehen, werden nicht akzeptiert.
  • Die sri-lankische Auslandsvertretung leitet den beschädigten Reisepass zusammen mit den von Ihnen gemachten Angaben an das Department of Immigration and Emigration in Colombo. Die erforderlichen Maßnahmen werden ergriffen zur Ungültigerklärung Ihres Reisepasses, sobald Sie die entsprechenden Stellen hierüber informieren.
  • Das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers können durch einen Mitarbeiter der Auslandsvertretung bei einer persönlichen Übergabe des Antrags überprüft werden. Der Antrag ist in Anwesenheit des Konsularbeamten in den hierfür vorgesehenen Antragskästchen zweimal zu unterschreiben.
  • Die Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (vgl.unten) ist notwendig, da bei Unvollständigkeit die Antragsstellung sich verzögern oder der Antrag zurückgewiesen werden kann.
  • Die Gültigkeit eines sri-lankischen Reisepasses kann bis zu höchstens 10 Jahren vom Ausstellungszeitpunkt verlängert werden.  Danach ist ein Reisepass ungültig und ein neuer muss beantragt werden. Reisepässe werden vom Controller of Immigration & Emigration in Colombo, Sri Lanka, ausgestellt und NICHT durch eine sri-lankische Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sämtliche Reisepassanträge, die von einer sri-ankischen Auslandsvertretungen angenommen werden, werden von dieser nach Colombo geschickt, wo die maschinenlesbaren Reisepässe ausgestellt werden. Sobald der neue Reisepass aus Colombo bei der sri-lankischen Auslandsvertretung eintrifft, wird er umgehend an den Antragsteller weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr drei bis sechs Monate, wenn die vom Antragsteller beigefügten Unterlagen in Ordnung sind. Falls dies nicht der Fall ist und die zuständige Behörde in Sri Lanka noch mehr Angaben verlangt, so kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.
  • Zur Gewährleistung einer effizienten Bearbeitung der Anträge bittet die sri-lankische Auslandsvertretung Sie um Ihre Zusammenarbeit, d.h. der Einreichung aller geforderten Angaben und Unterlagen bei Antragstellung.Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen oder zur Zurückweisung Ihres Antrags führen. 

 

HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG:

WICHTIG: Eine Antragstellung erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwecks Übergabe des Reisepassantrags. Anträge auf Ausstellung eines neuen Reisepass bei Beschädigung können nicht per Post eingereicht werden.

1.) Holen Sie sich ein Antragsformular von der Botschaft von Sri Lanka

  •  Per Post: Bitte Senden Sie ein Antragsschreiben mit einem ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückbriefumschlag an die Botschaft von Sri Lanka in Berlin. Fügen einen Umschlag der Größe 23 cm x 10 cm (9 x 4 Zoll) bei. Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer in dem Antragsschreiben an. Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
  • Internet: Antragsformular und Merkblatt stehen im Download-Bereich dieser Website auf Singhalesisch, Tamilisch und Englisch zur Verfügung.

 2.) Anleitung zum Ausfüllen der Antragsformulare

a) Formular K, ordnungsgemäß nach Maßgabe des Folgenden ausfüllen:

  • Die Antragsteller werden gebeten vor dem Ausfüllen der Formulare die Hinweise sorgfältig zu lesen.
  • Die aktuelle Postanschrift und Telefonnummer in Deutschland ist in Kästchen 5 auf Seite 1 einzutragen.
  • Das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers können durch einen Mitarbeiter der Auslandsvertretung bei einer persönlichen Übergabe des Antrags überprüft werden. Der Antrag ist in Anwesenheit des Konsularbeamten in den hierfür vorgesehenen Antragskästchen zweimal zu unterschreiben.
  • Die Unterschrift ist zweimal in die auf dem Antragsformular vorgesehenen Kästchen zu schreiben.

b) Lichtbilder- und Unterschriftenabschnitt des Antrags

  • Bitte lesen Sie die auf dem Formular gegebenen Anweisungen.
  • Die Größe des Lichtbildes des Hauptantragstellers muss 3,5 cm x 4,5 cm ohne weißen Rand betragen. Die auf dem Bild abgebildete Person darf keine Brille tragen.
  • Eines der Lichtbilder ist auf Seite 1 und die zwei anderer Lichtbilder auf Seite 2 einzukleben.
  • Lichtbilder müssen das Gesicht frontal zeigen; beide Ohren müssen sichtbar sein.
  • Bitte schreiben oder markieren Sie nichts auf den Lichtbildern. Das Bild auf der rechten Seite des Formulars muss mit dem Stempel einer zur Beglaubigung berechtigten Behörde gestempelt sein.
  • Die Lichtbilder sollten innerhalb der letzten drei (3) Monate aufgenommen worden sein. Lichtbilder, die mehr als drei Monate alt sind werden nicht akzeptiert.

3-A) Benötigte Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses bei Verlust

  1. Kopie des verlorenen Reisepasses und ggf. vorherigen Reisepasses
  2. Original Geburtsurkunde des Antragstellers ausgestellt durch eine srilankische Botschaft im Ausland oder innerhalb der letzten sechs Monate durch das Geburtsregister in Sri Lanka
  3. Personalausweis (NIC) bzw. sri-lankischer Führerschein mit einer Kopie
  4. Original oder beglaubigte Kopie des  Visums für Deutschland mit einer Gültigkeit von 1 bis 3 Monaten
  5. Versicherung an Eides Statt eines Notars über den Verlust des Reisepasses. Die Unterschrift des Notars in der Versicherung an Eides Statt muss beglaubigt sein.
  6. Wenn die Versicherung an Eides statt auf Deutsch verfasst ist, so ist eine Übersetzung derselben ins Englische durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.
  7. VII. Wenn der Reisepass in Deutschland gestohlen wurde, so ist eine polizeiliche Bescheinigung über den Verlust des Reisepasses von der Polizeidienststelle beizubringen, bei welcher der Antragsteller den Verlust seines Reisepasses zur Anzeige gebracht hat.
  8. Bescheinigung einer deutschen Ausländerbehörde, dass der Reisepass nicht an sie übergeben wurde und/oder kein Antrag auf die Ausstellung eines deutschen Reisedokuments gestellt wurde sowie ein Aufenthaltsbescheinigung aus der hervorgeht, dass der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig ist (Visum).
  9. An sich selbst adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag. Wenn der Antragsteller eine Bestätigung über die Antragstellung benötigt, so ist ein frei gemachter Briefumschlag beizufügen.
  10. Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
  11. Bezahlung der Gebühr am Schalter. Für die aktuellen Gebührensätze konsultieren Sie bitte die Gebührenliste

3-B) Benötigte Unterlagen für den Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses bei  Beschädigung

  1. Kopie des beschädigten Reisepasses und ggf. vorherigen Reisepasses
  2. Geburtsurkunde des Antragstellers im Original
  3. Personalausweis (NIC) oder sri-lankischer Führerschein und mit einer Kopie
  4. Wenn die Sichtvermerkseiten (Visum) beschädigt sind, ist eine Bescheinigung des für Sie in Ihrem Bundesland zuständigen Ausländeramtes vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Sie ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  5. Eine von einem Notar ausgestellte Versicherung an Eides Statt, aus der hervorgeht wann und wo der Reisepass verändert bzw. beschädigt wurde . Die Unterschrift des Notars unter die Versicherung an Eides Statt bedarf der Beglaubigung.
  6. Wenn die Versicherung an Eides statt auf Deutsch verfasst ist, so ist eine Übersetzung derselben ins Englische durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.
  7. An sich selbst adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag. Wenn der Antragsteller eine Bestätigung über die Antragstellung benötigt, so ist ein weiterer mit 0.70 € frei gemachter Briefumschlag beizufügen. Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
  8. Bezahlung der Gebühr am Schalter. Antragsgebühr für Reisepass  335 €.

4.) Biometrische Daten

Gemäß dem sri-lankischen Einwanderungs- und Auswanderungsgesetz Nr. 20 aus dem Jahr 1948, geändert durch das Gesetz Nr. 07 aus dem Jahr 2015, ist es verpflichtend, von allen Passbewerbern die biometrischen Daten zu erheben. Dementsprechend müssen alle Bewerber ihre biometrischen Daten - Fingerabdrücke - bei Sri Lanka Immigration & Emigration einreichen.

In diesem Zusammenhang ist es zwingend erforderlich, dass Personen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 einen Reisepass über die Auslandsvertretungen Sri Lankas beantragen, bei ihrer ersten Einreise nach Sri Lanka biometrische Daten an das Department of Immigration & Emigration übermitteln. Die Ausreise des Antragstellers aus Sri Lanka wird nur gestattet, wenn er diese Anforderung erfüllt.

5.) Zahlung der Antragsgebühr >>>

Hinweis:

Zur Gewährleistung einer effizienten Bearbeitung der Anträge bittet die sri-lankische Auslandsvertretung Sie um Ihre Zusammenarbeit, d.h. der Einreichung aller geforderten Angaben und Unterlagen bei Antragstellung.Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen oder zur Zurückweisung Ihres Antrags führen.

Anforderungen an Passbilder für Ausweise

Die Lichtbilder sollten die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Farbbild
  • Größe 3.5cm X 4.5cm 
  • Abzug auf mattem Fotopapier. Hochglanzfotopapier wird nicht akzeptiert.
  • Die Frontpartie des Gesichts mit beiden Ohren sollte sichtbar sein.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie auf den Fotos keine Brille tragen sollten.
  • Gute Bildqualität; d.h. Foto muss scharf und gut ausgeleuchtet sein.
  • Der Bildhintergrund muss weiß sein.
  • Bilder sollten in den letzten drei Monaten aufgenommen worden sein.

Formulare und Dokumente

Reisepässe  Formulare  
 Neuer Reisepass Singhalesisch / Tamilish / Englisch  Form K + IM 35   Download
 Hinweise Englisch  IE 35 (B)   Download
 Hinweise Singhalesisch  IE 35 (B)   Download
 Hinweise Tamilisch  IE 35 (B)   Download
Gestohlener oder verlorener Reisepass

Stolen or Lost Sri Lankan Passport - Complaint Form

  Download
 Anfügungen, Änderungen, Verlängerungen  Form O   Download
 Eintragungen / Löschungen von Kindern  Form C   Download
Bitte zum Austausch der Unterschrift im neuen Reisepass (Englisch) Formular  Download
Schreiben, dass die srilankische Nationale Identitätskarte (NIC) nicht vorhanden ist (Englisch) Formular  Download
Autorisierung für dritte Person, den Reisepass abzuholen (Englisch)  Formular  Download
 Bitte um Zusendung des Reisepasses mit der Post (Englisch)  Formular  Download
     
 Registrierung    
 Anmeldungen von Geburten unter Section 16   Registration B4  Download
 Anmeldungen von Geburten nach  3 Monaten unter Section 24   Registration B6  Download
 Antrag auf Registrierung von Geburten außerhalb Sri Lankas

  Citizenship 1

 Download
 Erklärung der Staatsbürgerschaft    Download
 Anzeige der Heirat   Registration B100  Download
 Antrag auf Kopie der Heiratsurkunde    Download
 Antrag auf Heirat   Registration B144  Download
 Adoption von Kindern    Download
 Erklärung eines Todesfalls unter Section 30   Registration B11  Download
Erklärung eines Todesfalls unter Section 36 (Verspätete Registrierung)   Registration B15  Download
Life Certificate 2025   Life Certificate  Download
     
VISA    
Touristenvisum  ETA  Download
Geschäftsvisum  ETA  Download