21122024Sa
Letzte Aktualisierung:Mi, 20.11.2024

Medienmitteilung - Vorü­ber­gehende Schließung von identifizierten srilankischen Missionen / Posten im Ausland

ForminSealHochkommissariat von Sri Lanka in Abuja/Nigeria

Generalkonsulat von Sri Lanka in Frankfurt/Deutschland

Generalkonsulat von Sri Lanka in Nikosia/Zypern

Das Außenministerium hat nach sorgfältiger Überlegung beschlossen, mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 drei seiner Auslandsvertretungen / -posten vorübergehend zu schließen, d. h. das srilankische Hochkommissariat in Abuja, Nigeria; das Generalkonsulat von Sri Lanka in Frankfurt, Deutschland; und das Generalkonsulat von Sri Lanka in Nikosia, Zypern. Der vom Ministerkabinett genehmigte Beschluss ist Teil eines vom Außenministerium durchgeführten Umstrukturierungsprozesses des srilankischen Netzwerks von Missionen und Posten im Ausland. Die Umstrukturierung erfolgt mit dem Ziel, die dringend benötigten Währungsreserven des Landes zu erhalten und die Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der srilankischen Missionen / Posten im Ausland zu minimieren, während gleichzeitig die wirksame Durchführung der bilateralen Beziehungen vor dem Hintergrund der schwerwiegenden wirtschaftlichen Herausforderungen der Welt durch die Pandemie gewährleistet ist.

Nach der Schließung der drei identifizierten Missionen/Posten fallen ihre Funktionen, einschließlich der Aufrechterhaltung der bilateralen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen sowie gegebenenfalls der konsularischen Funktionen, in den Zuständigkeitsbereich akkreditierter und im Fall von Abuja und Nikosia nicht- ansässiger Hochkommissariate / Botschaften von Sri Lanka. In dieser Hinsicht sind Maßnahmen im Gange, um Nigeria gleichzeitig durch die srilankische Hochkommission in Nairobi, Kenia, zu akkreditieren; und die anderen Länder in Afrika sind gleichzeitig durch die srilankische Mission in Abuja, durch die srilankische Botschaft in Kairo, Ägypten bzw. durch die Hohe Kommission in Nairobi akkreditiert. Die Funktionen des srilankischen Generalkonsulats in Frankfurt, einschließlich Handels-, Investitions- und Tourismusförderung sowie konsularische Angelegenheiten srilankischer Staatsangehöriger, die in und um Frankfurt leben und arbeiten, werden in den Zuständigkeitsbereich der srilankischen Botschaft in Berlin fallen.

Die gleichzeitige Akkreditierung Zyperns durch die srilankische Botschaft in Rom, Italien, wird fortgesetzt, wobei letztere die bilateralen Beziehungen Sri Lankas zu Zypern gemäß der derzeitigen Praxis abwickelt. Die konsularischen Aufgaben des Generalkonsulats in Nikosia werden der srilankischen Botschaft in Rom unterstellt. Angesichts der erheblichen konsularischen und sozialen Anforderungen der etwa 6.000 Einwohner zählenden srilankischen Arbeitnehmergemeinschaft, die in Zypern lebt und arbeitet und die regelmäßig betreut werden müssen, ergreift das Außenministerium jedoch Maßnahmen, um unverzüglich einen entsprechend qualifizierten Honorarkonsul mit Sitz in Nikosia zu ernennen. Der so ernannte Honorarkonsul wird unter der Leitung der srilankischen Botschaft in Rom und des Außenministeriums in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für ausländische Beschäftigungsförderung und Marktdiversifizierung und dem Sri Lanka Bureau of Foreign Employment tätig sein. Das Außenministerium wird den Übergangsprozess in Zypern aufmerksam verfolgen, um etwaige Probleme anzugehen und weitere Lösungen anzubieten, falls dies in absehbarer Zeit für relevant und notwendig erachtet wird.

Ungeachtet der Maßnahmen zur Kostensenkung misst das Auswärtige Amt der Aufrechterhaltung der bilateralen Beziehungen zu allen Ländern auf optimalem Niveau weiterhin höchste Priorität bei, um die außenpolitischen Ziele der Regierung mit besonderem Fokus auf die Wirtschaftsdiplomatie, die die Förderung von Exporten, Auslands Direktinvestitionen, Tourismus und ausländische Beschäftigung. Das Ministerium schenkt seinem Auftrag, das Wohlergehen und das effektive Funktionieren der srilankischen Arbeitnehmer im Ausland zu gewährleisten, unter gebührender Berücksichtigung ihres direkten und bedeutenden Beitrags zur Wirtschaft des Landes in Bezug auf Auslandsüberweisungen große Aufmerksamkeit. Das Außenministerium führt eine kontinuierliche Bewertung der Anforderungen von Missionen/Posten im Hinblick auf die Erreichung der Ziele durch einen internen und externen Konsultationsprozess durch, an dem hochrangige Vertreter des Außenministeriums und die Leiter der Missionen/Posten von Sri Lanka im Ausland beteiligt sind. sowie relevante Linieninstitutionen der Regierung, einschließlich der Ministerien für Finanzen, Handel und Arbeit; die Landesministerien für regionale Zusammenarbeit und ausländische Beschäftigungsförderung & Marktdiversifizierung; unter anderem das Handelsministerium, das Sri Lanka Export Development Board, das Board of Investment of Sri Lanka und das Sri Lanka Bureau of Foreign Employment. Die Entscheidung, die drei identifizierten Missionen / Posten vorübergehend zu schließen, unterliegt einer ständigen Überprüfung, und es werden zu gegebener Zeit Maßnahmen ergriffen, um die Wiedereinsetzung relevanter ortsansässiger Missionen / Posten als erforderlich zu erwägen.

Außenministerium, Colombo, 27. Dezember 2021