21122024Sa
Letzte Aktualisierung:Mi, 20.11.2024

Anreizsystem für srilankische Wanderarbeitnehmer im Ausland

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Wie Sie vielleicht wissen, wurde im Haushaltsplan 2021 ein Anreizsystem über dem normalen Wechselkurs für Devisenüberweisungen vorgeschlagen, die von ausländischen Arbeitnehmern über alle zugelassenen Banken, die bei der Zentralbank von Sri Lanka registriert sind, gesendet werden. Es wurde mit Wirkung zum 28.12.2020 umgesetzt.

Daher hat das Budget 2021 vorgeschlagen, Rs zu zahlen. 2 pro Dollar über dem normalen Wechselkurs für die Devisenüberweisungen ausländischer Arbeitnehmer an Banken in Sri Lanka. Es wird erwartet, dass der Nutzen einer solchen Anreizmaßnahme an die Arbeitnehmer und/oder ihre Begünstigten weitergegeben wird und nicht an die Vermittler, die an der Weiterleitung solcher Arbeitnehmerüberweisungen in das Land beteiligt sind.

Dementsprechend werden alle lizenzierten Banken (LBs) hiermit angewiesen, die folgenden Betriebsanweisungen zur Bedienung des Mechanismus einzuhalten. Anspruchsberechtigt ist das Fremdwährungseinkommen, das durch eine Beschäftigung eines srilankischen Staatsangehörigen, der im Ausland arbeitet / gearbeitet hat, erzielt wird. Er/sie erhält zusätzlich 2,00 LKR pro überwiesener und in LKR umgerechnetem US-Dollar (USD). Alle LBs müssen umfassende Due-Diligence-Verfahren und interne Kontrollen aufrechterhalten, um qualifizierte Überweisungen für den Anreiz zu ermitteln.

Direkte Geldtransfers auf persönliche Fremdwährungskonten (PFCAs) sind mit einem Anreiz von 2,0 LKR pro USD zu bezahlen, wenn der Fremdwährungsbetrag von der PFCA belastet und in LKR umgerechnet wird. Wenn der umgerechnete LKR-Betrag zur Überweisung an ein Institut für Zwecke wie Wechsel, Darlehen usw. verwendet wird, sollte die LB der PFCA einen geringeren Fremdwährungsbetrag belasten, indem sie den Anreiz von Rs anpasst. 2,00 pro USD.

Beim Umtausch von Fremdwährungsscheinen in LKR wird der Anreiz gezahlt, wenn die Fremdwährungsscheine in LKR umgerechnet werden. Wenn der Kunde und / oder ein Begünstigter in LKR bezahlt wird, sollte der Anreiz von der LB bezahlt und erfasst werden, wobei der Kunde und / oder ein Begünstigter LKR entweder über den Ladentisch oder auf einem Konto gutschreiben.

Für weitere Informationen können Sie IOD der CBSL unter 0112398711, 0112477595 oder 0761754680 kontaktieren.