19042024Fr
Letzte Aktualisierung:Do, 18. 04. 2024

Neue Reisepässe

Bitte beachten Sie, dass jeder, der die srilankische Botschaft in Berlin zu konsularischen Zwecken aufsucht, einen vorherigen Termin bei der Botschaft haben muss. Terminvereinbarungen sind ausschließlich über die Anwendung appointments.srilanka-botschaft.de möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass die Botschaft srilankische Staatsbürger kontaktieren wird
Deutschland für Statusaktualisierungen ihrer Bewerbungen nur über oben
genannten Anlaufstellen.  Die srilankische Botschaft in Berlin *übernimmt keine Verantwortung für Mitteilungen, die von anderen Kontaktstellen gesendet werden*.


HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG

1.) Holen Sie sich ein Antragsformular von der Botschaft oder dem Generalkonsulat von Sri Lanka

· Per Post: Bitte Senden Sie ein Antragsschreiben mit einem ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückbriefumschlag an die Botschaft. Fügen Sie einen Umschlag der Größe 23 cm x 10 cm (9 x 4 Zoll) bei. Bitte geben Sie Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer in dem Antragsschreiben an.
· Internet: Antragsformular und Merkblatt stehen im Download-Bereich dieser Website auf Singhalesisch, Tamilisch und Englisch zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
 

2.) Anleitung zum Ausfüllen der Antragsformulare

(A) Formular K, ordnungsgemäß nach Maßgabe des Folgenden ausfüllen:

- Unterschrift des Antragstellers auf den zwei (2) hierfür vorgesehenen Kästchen auf Seite 2. Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift nicht die Begrenzungen der Kästchens berühren darf.
- Aktuelle Postanschrift und Telefonnummer in Deutschland sind in Kästchen 5 auf Seite 1 einzutragen.
- Erklärung des Antragstellers unterzeichnet auf Seite 2
- Falls der Antrag nicht persönlich bei der srilankischen Auslandsvertretung gestellt werden kann, so sind das Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers durch eine Ausländerbehörde, eine Honorarkonsulat oder einen Notar zu beglaubigen.

(B) Lichtbilder- und Unterschriftenabschnitt des Antrags

- Bitte lesen Sie die auf dem Formular gegebenen Anweisungen. - Die Größe des Lichtbildes des Hauptantragstellers muss 3,5 cm x 4,5 cm ohne weißen Rand betragen.
- Eines der Lichtbilder ist auf Seite 1 und die zwei anderer Lichtbilder auf Seite 2 einzukleben.

- Lichtbilder müssen das Gesicht frontal zeigen; beide Ohren müssen vollständig sichtbar sein. Bitte beachten Sie, dass Sie auf den Fotos keine Brille tragen sollten.
- Bitte schreiben oder markieren Sie nichts auf den Lichtbildern.
- Die Lichtbilder sollten innerhalb der letzten drei (3) Monate aufgenommen worden sein. Lichtbilder, die mehr als drei Monate alt sind werden nicht akzeptiert.

 

3) Erforderliche Unterlagen (im Original + zwei Fotokopien von jedem Dokument):

a) Aktueller Reisepass des Antragstellers (Fotokopien müssen Daten-/ Namenseite, die Visumsseite und die Seiten 1 bis 9 beinhalten)
b) Original Geburtsurkunde des Antragstellers
c) Den srilankischen Personalausweis
d) “Citizenship Certificate“ (Staatsbürgerschaftsurkunde) im Original, wenn der Antragsteller die Staatsbürgerschaft durch Eintragung erworben hat.e) Wenn es sich bei der Antragstellerin um eine verheiratete Frau handelt, so ist die Heiratsurkunde im Original vorzulegen. (Für den Fall, dass es zu einer Namensänderung nach der Hochzeit gekommen ist.)
f) Wenn ein Kind bzw. Kinder des Antragstellers in den Reisepass eingetragen werden sollen, so ist für jedes Kind jeweils eine Geburtsurkunde im Original oder bei Kinder, die außerhalb Sri Lankas geboren wurden das “Citizenship Certificate“ (Staatsbürgerschaftsurkunde) im Original vorzulegen.
g) Wenn die Eintragung des akademischen Grades oder Berufs in den Reisepass gewünscht ist, so ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers hierüber (mit englischer Übersetzung, falls Original auf Deutsch) vorzulegen.
h) Rückumschlag zur Versendung. Wenn der Antragsteller eine Bestätigung über die Antragstellung benötigt, so ist ein weiterer mit 0.70 € frei gemachter Briefumschlag beizufügen. Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
i) Belege, das die vorgeschriebene Passgebühr bezahlt wurde bzw. Kopie des Überweisungsauftrags der Bank. Hinweis: Antragsteller, die nicht im Besitz einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde sind, werden gebeten eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original einzureichen. Diese können in Sri Lanka unter nachfolgender Adresse beantragt werden:

J) Antragsteller bei der Konsularabteilung sollten zwei (2) Kopien der relevanten Dokumente beibringen, die notwendig sind für Reisepässe, Registrierung von Geburten sowie Namensänderungen nach Scheidungen oder Hochzeiten.

Central Record Room
Department of Registrar General Maligawatta
Colombo 10
Sri Lanka

Für weitere Informationen: http://www.rgd.gov.lk/

Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente auf Englisch bzw. in englischer Übersetzung vorliegen.


4.) Antragstellung und Übergabe

Option 1:
Der Antragsteller muss persönlich über den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Büro des Konsulats während der Bürozeiten abgeben. Informationen über diese und eine Liste der Feiertage können Sie dieser Website entnehmen.

Option 2:
Bitte schicken Sie per Einschreiben den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen an die Botschaft. Bitte stellen Sie sicher, dass: - das Lichtbild und die Unterschrift entsprechend den Anweisungen beglaubigt wurde und - die Originale aller Unterlagen zusammen mit dem Antragsformular geschickt werden. Originaldokumente werden dem Antragsteller zeitnah zurückgeschickt. Bitte nutzen Sie dazu geeignete Kurierdienste zur Versendung / Rücksendung ihres Reisepasses und ihrer Unterlagen, da in der letzten Zeit viele auch per Einschreiben versandte Reisepässe auf dem Postweg verschwunden sind. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.

Option 3:
Wenn der Antragsteller nicht persönlich im Konsulat erscheinen kann Um eine Verzögerung der Bearbeitung zu vermeiden, wird dem Antragsteller empfohlen persönlich in der Konsularabteilung der Botschaft bzw. des Generakonsulats zu erscheinen. Wenn dies jedoch nicht möglich sein sollte, so muss der Antragsteller sein Lichtbild und seine Unterschrift durch einen bevollmächtigten Vertreter des für seinen Wohnort zuständigen Ausländeramtes, durch einen Notar oder den Honorarkonsul von Sri Lanka, der für sein Bundesland zuständig ist, beglaubigen lassen. Aufgrund der großen Anzahl der Anträge muss mit einer verlängerten Bearbeitungszeit gerechnet werden.

 

5.) Zahlung der Antragsgebühren >>>