MITTEILUNG - Verlängerung der Visa für Sri Lanker, die aufgrund der derzeitigen Beschränkungen für internationale Reisen Schwierigkeiten haben, Deutschland zu verlassen

CrestDas Auswärtige Amt hat mitgeteilt, dass die Einwanderungsbehörden der Bundesländer die vereinfachten Verfahren zur Verlängerung der Visa (Aufenthaltserlaubnis (D-Visum) und Schengen-Visum (C-Visum)) der Ausländer befolgen werden, die Deutschland aufgrund der derzeitigen Beschränkungen für internationale Reisen und der damit verbundenen Schwierigkeiten vor Ablauf der Gültigkeit des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis nicht verlassen konnten.

a) Ein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (D-Visum) oder des Schengen-Visums (C-Visum) ist vor Ablauf bei der für ihren Wohnort zuständigen Einwanderungsbehörde einzureichen.

b) Aufgrund der aktuellen Situation kann der Antrag per E-Mail gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die sonst übliche Anforderung eines persönlichen Interviews für eine Verlängerung des Schengen-Visums ausgenommen ist.

c) Vollständige personenbezogene Daten (Nachname, Mädchenname, Vorname, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht, Geburtsdatum, Geburtsort und -bezirk, Geschlecht, Nationalität, Passnummer) sind einzureichen. Für ein Aufenthaltsvisum müssen die Art des Titels und die Aktenzeichen der Einwanderungsbehörde angegeben werden.

d) Es ist ratsam, einen Ausdruck des Verlängerungsantrags zusätzlich zum abgelaufenen Titel und Ihrem eigenen Reisepass / Personalausweis aufzubewahren. Bis zur Entscheidung der Einwanderungsbehörde gilt der vorherige Titel zusammen mit dem Antrag als Aufenthaltstitel.

e) Die Einwanderungsbehörden wurden gebeten, die Verlängerung der Ausreisefrist zu gewähren und den Antragsteller schriftlich über diese Verlängerung ihrer Schengen-Visa (C-Visa) zu informieren. Diese schriftliche Mitteilung sollte beim Verlassen des Landes mit Reisepass und Visum zur Verfügung gestellt werden.

f) Das Auswärtige Amt hat außerdem mitgeteilt, dass jeder Drittstaatsangehörige, der sich vorübergehend in Deutschland aufhält, jede Gelegenheit nutzen sollte, in sein Wohnsitzland zurückzukehren, auch wenn dies nicht den ursprünglichen Reiseplänen entspricht und der Aufenthalt verkürzt werden muss .

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Hotlines.

Botschaft von Sri Lanka in Berlin
Montag bis Freitag (8.30 - 16.30 Uhr) Außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende
Tel. +49 30 809 097 49 / +49 30 809 097 61/49 1 723 111 944 / +49 1 517 127 4166 / +49 1 609 733 7858 / +49 1 517 127 4166

Generalkonsulat von Sri Lanka in Frankfurt (Montag bis Freitag und am Wochenende)
Tel. +49 69 660 539 80 / +49 1 515 723 1741 / +49 1 776 929 472 / +49 1 521 432 2779

Botschaft von Sri Lanka - Berlin, Deutschland

Sie finden die vollständige Mitteilung in Englisch, Singhalesisch und Tamilisch.